Eintragung nicht im Fahrzeugschein-> Polizei

  • hallo. wurde gestern in der nacht angehalten zur allgemeinen kontrolle.
    Der polizei fiel dann auf dass mein Fahrwerk nicht eingetragen ist. Hatte aber ein teilegutachte. Aber sie meinten dass es im fahrzeugschein stehen muss.
    Also heut zum Tüv und der hat mir was ausgestellt und er meinte dass muss nicht im fahrzeugschein stehen.


    Was ist denn nun richtig?


    Hab im sommer 19" felgen drauf die stehen auch nicht im fahrzeugschein. Muss ich die jetzt auch eintragen lassen?


    Da ich ihn schon so gekauft hab bin ich mir fast sicher dass die eintragungen im fahrzeugscheind es vorbesitzers noch drinn waren. In meinem steht absolut gar nix drinn.


    Fahr das auto schon locker 5 jahre und hab mir darüber nie gedanken gemacht :fail:


    Hab für den mist beim tüv 90 euro bezahlt....
    Hab ehrlich gesagt keine lust dass jetzt bei den 19" felgen nochmal zu machen wenn die auch nicht im schein stehen?!? Hab zu denen auch sonst keine unterlagen...

  • Meine Info ist folgende: Aus dem Teilegutachten des Fahrwerks geht eindeutig hervor, ob es abgenommen werden muss oder nicht. Zudem steht dort drin, ob eine Abnahme mit anderen als Serienrädern abgenommen werden muss. Oft ist es so, dass zwar dein Fahrwerk nicht begutachtet werden muss, aber wenn du eine andere Radkombination fährtst, als die für deinen Fahrzeugtyp ab Werk zulässig oder eine, welche nicht im Teilegutachten aufgeführt, die Kombination doch von einem Sachverständigen abgenommen werden muss.


    Lese das Gutachten und du wirst die Antwort auf die Frage finden! ;) Dann erhälst du ggf. einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere wie z.B.: "Fahrwerk, Hersteller XY, Nummer XY in Verbindung mit YX Leichtmetallrad XYZ und Bereifung XYZ"

  • Prinzipiell ist es noch viel einfacher:


    - Gutachten: muss immer vom TÜV abgenommen werden. Der Wisch, den man dort bekommt, muss man dann in Schein & Brief eintragen lassen (je nachdem was mehr oder weniger schnell, steht drin)
    - ABE: für sich genommen reicht es, den Wisch dabei zu haben.
    Felgen mit ABE, Federn mit ABE, Spoiler mit ABE. Aber: sobald man mehr als ein Teil mit ABE je Baugruppe verbauen möchte, muss es eingetragen werden.
    ZB Fahrwerk und Felgen zusammen muss geprüft und eingetragen werden, Fahrwerk und Auspuff zusammen nicht (jeweils für den Fall dass alles andere Serie ist).

  • Oder noch mal anders zusammengefasst:


    ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis.
    Sie muß nur als Schriftstück mitgeführt werden und auf Verlangen bei einer Kontrolle vorzuzeigen sein, das reicht.
    Aber .... eine ABE bezieht sich immer auf ein Fahrzeug im ORIGINALZUSTAND.


    Wenn also eine Alufelge eine ABE hat, dann müsste die Felge wiederum doch noch extra eingetragen werden, sobald zusätzlich
    noch eine Tieferlegung durchgeführt wird - auch wenn die Tieferlegungsfedern selbst eine ABE besitzen sollten.


    Originalzustand hat das Auto übrigens auch noch, wenn man z.B. von 17" Felgen auf 18" oder 19" Felgen wechselt und sich
    dabei originaler BMW Alufelgen für dieses Fahrzeug bedient.
    In dem Fall greift eine ABE für andere Dinge noch, die Felgen sind schließlich ab Werk für das Fahrzeug freigegeben.
    Die Polizei kann also nichts, wenn Du mit originalen BMW Alus umrüstest. Weder ABE noch Gutachten oder TÜV sind
    für die Felgen notwendig


    Anders sähe es jedoch aus, wenn die Alufelgen von einem anderen Hersteller stammen, - da spielt es auch keinerlei Rolle ob
    sie nun die gleichen Maße und technischen Daten wie die BMW Alus haben. Hier gilt also wieder EINTRAGEN LASSEN.



    Beim Gutachten sieht es so aus:




    Mit dem Gutachten muß die Veränderung definitiv vom TÜV begutachtet und abgenommen werden.
    Ein reines Mitführen des Schriftstücks reicht NICHT aus.
    Wenn der TÜV Mensch dann seinen Segen gegeben hat, stellt er ein Abnahmeschriftstück aus.
    Mit diesem Abnahmeprotokoll KANN man dann die Veränderung später in den Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt
    eintragen lassen - MAN MUSS ES ABER NICHT.
    Es reicht aus, daß Abnahmeprotokoll vom TÜV auf Verlangen der Polizei vorweisen zu können.
    In dem Schriftstück steht klar und deutlich daß eine Eintragung in Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist, und es eher
    empfohlen wird die Änderungen bei NÄCHSTER GELEGENHEIT bzw. wenn irgendwann ein erneuter Gang zum Amt fällig
    wird in die Papiere eintragen zu lassen.


    Aber aufgepasst: Die Eintragung bezieht sich auf das Fahrzeug in dem Zustand wie es zu diesem Zeitpunkt vorgeführt wurde.
    Wenn man beispielsweise seine 19" Alufelgen mit 20mm Spurplatten eintragen lässt, bedeutet es nicht daß man die Spurplatten
    nun auch bei seinen 17" Winterreifen fahren darf. Es spielt keine Rolle ob mit den 17 Zöllern sogar noch mehr Platz in den
    Radkästen wäre und somit noch weniger Schleifgefahr bestünde.



    Was manche übrigens auch nicht wissen:
    Bei Verbau eines kleineren Sportlenkrades müssen von der Serie abweichende Alufelgen auch noch einmal extra neu eingetragen werden.
    Hat mit den stärkeren Rückstellkräften der Lenkung zu tun. Breitere Reifen und kleinerer Lenkradkranz erfordern mehr Lenkkraft.
    Vielfach wird darauf nicht geachtet, wenn man aber an einen "Genauen" gerät kann es u.U. Ärger geben.



    Beispiel Fall 1:
    Auto hat ein Sportlenkrad mit ABE. Jetzt kommen andere Alufelgen an das Auto - vom Hersteller BBS
    Die Felgen entsprechen den gleichen technischen Daten wie BMW sie hätte.
    Trotzdem müssten die Felgen in Kombination mit dem Lenkrad eingetragen werden.


    Beispiel Fall 2:
    Auto hat ebenfalls ein Sportlenkrad mit ABE verbaut.
    Es kommen andere Alufelgen an das Fahrzeug (z.B. 18" statt der 17". Die Felgen sind originale BMW Alus die werksseitig
    für dieses Auto bestimmt sind.
    Das Sportlenkrad kann weiter durch mitführen der ABE gefahren werden, Eintragung von Felgen und/oder Lenkrad sind nicht notwendig.

  • Wenn man beispielsweise seine 19" Alufelgen mit 20mm Spurplatten eintragen lässt, bedeutet es nicht daß man die Spurplatten
    nun auch bei seinen 17" Winterreifen fahren darf. Es spielt keine Rolle ob mit den 17 Zöllern sogar noch mehr Platz in den
    Radkästen wäre und somit noch weniger Schleifgefahr bestünde.

    Wenn Du einen guten Prüfer erwischt, so wie ich einen habe, und Du die Spurplatten und/oder Fahrwerk mit der größtmöglichen Orig. BMW Rad-Reifen-Kombi vorführst, kann dieser in dem Abnahmeprotokoll zusätzlich vermerken: "Zulässig mit allen serienmäßigen Rad-Reifenkombinstionen, gepr. mit ........." Dann hast Du deine Ruhe, auch falls Du im Winter andere Orig. Räder fährst.


    Gruß


    Johannes