Wohl Pech gehabt. N53 gekauft und sofort Probleme.

  • Bei mir genau gegenteilige Erfahrung. Ich bin mit meinem neu angeschafften E90 zum örtlichen BMW Händler (den ichg übrigens sehr gut kenne, dort bereits Neufahrzeuge gekauft habe) und man sagte mir die Servicehistorie sei nicht sichtbar da der Wagen in D gewartet wurde und in CH nicht einsehbar.

  • Bei mir genau gegenteilige Erfahrung. Ich bin mit meinem neu angeschafften E90 zum örtlichen BMW Händler (den ichg übrigens sehr gut kenne, dort bereits Neufahrzeuge gekauft habe) und man sagte mir die Servicehistorie sei nicht sichtbar da der Wagen in D gewartet wurde und in CH nicht einsehbar.

    komisch, in Deutschland sieht man auch die Historie wenn in anderen Ländern gewartet wurde.
    Spanien und Amerika geht auf jedenfall wenn man in Deutschland die Abfrage machen lässt.

  • BTW @TE,


    ich würde dir empfehlen -sofern du ein Android Handy besitzt- einen vernünftigen Bluetooth OBD Adapter zu kaufen und dazu DeepOBD (kostenlos). Läßt das Teil im Handschuhfach liegen und kannst so jederzeit selber kontrollieren was dein Wagen hat. Hilfreich wenn man z.B. auf der AB unterwegs ist und die MKL angeht. Vor dem ADAC selber auslesen, bewerten, ggf.Fehler löschen und weiter fahren. :)

  • Einfach als Lehrgeld abhaken.

    Diesmal nicht.

    Drehzahlschwankungen (um die 300 U/min)

    Das IST arglistige Täuschung, denn sowas kommt nicht über Nacht.


    Du rufst sofort den Verkäufer an, konfrontierst ihn damit - aber suuuper freundlich, auch wenn es in dir kocht - und sagst ihm, dass da ein Defekt vorliegt, der schon länger vorgelegen hat.


    Der Verkäufer wird vermutlich sagen, dass ihm die Drehzahlschwankungen nicht aufgefallen sind. So ein Quatsch, die tanzende Nadel sieht man und 300 RPM hört man.


    Darauf gehst du nicht ein, sondern sagst, dass der Defekt repariert werden muss und dass der Verkäufer die Reparatur beauftragen und bezahlen soll.


    Wenn er das ablehnt, bietest du ihm an, den Kauf zu wandeln, also rückgängig zu machen.


    Wenn er auch das ablehnt, dann sagst du ihm, dass Gutachter den Amtsrichter überzeugen werden.


    Und wenn schließlich auch das den Verkäufer nicht beeindruckt, dann gehst du zu einem, besser sogar zu 2 Gutachtern, die dir bestätigen, dass die Drehzahlschwankungen nicht plötzlich auftreten.


    Mit den Gutachten gehst du zum Anwalt und der reicht Klage ein beim Amtsgericht.

  • Finde ich nicht mal so verkehrt.
    Ich würde vorher den Fehlerspeicher auslesen und in die Historie schauen.
    Ob der Fehler Vorher da war, ggf. wurde auch die Historie gelöscht.

  • Ich würd abwarten was rauskommt. Wenn der Wagen den Vorstellungen des TE entspricht und er lang gesucht hat, dann wär die Geschichte zwar ärgerlich, aber dann wäre es auch ärgerlich das Auto wieder abgeben zu müssen, wenn sonst alles passt.
    Du siehst nämlich entweder Geld oder das Auto im Zweifelsfall. Denk nicht, dass da einer einen Abschlag akzeptiert bzw. anordnet.

  • Du willst also wegen etwas, was nicht mal klar ist, zwei Gutachten machen lassen, die nicht gerade günstig sein werden, ohne wirklich Aussicht auf Erfolg?


    Meine Leidensgeschichte steht in zwei oder drei threads, und, der ein oder andere mag drüber schmunzeln, ist mir aber egal.


    Wenn du bei manchen Dingen schon bei gewerblichen Händlern vor Gericht scheiterst, bei dem WIR sagen, dass das eigentlich nicht sein kann, dann würde ich mal sagen, dass ich erst mal ganz genau schaue, was der bock überhaupt hat.


    Und wenn es DANN zu Auffälligkeiten kommt, dann kann man immernoch drüber nachdenken was man machen sollte.


    Ich seh es aber wie fluchtfahrer : Lehrgeld. Kauf von Privat = Risiko.


    Jemanden Arglistige Täuschung vorzuwerfen kann im übrigen auch nach hinten losgehen.


    Im schlechtesten Fall ist man nicht Rechtsschutz versichert, oder aber sie sagt das was oben steht : kauf von privat, hättest halt besser aufgepasst. Die kosten trägst dann du. Und das wäre die Karre zum Schluss dann vielleicht nicht einmal wert.

  • Du meinst Gegenklage wegen Verleumdung? Lächerlich aussichtslos.


    Was die Drehzahlschwankungen verursacht, ist sogar unerheblich.


    Es muss nur nachgewiesen werden:
    1. Bei jedem Kaltstart? Ja.
    2. Plötzliches Auftreten in der Höhe (300 RPM)? Nein.
    3. Fallen die Schwankungen jedem Laien auf? Ja.

  • Ohne BEWEIS, dass das die schwankende Drehzahl schon VOR dem Kauf da war, kannst dich auf den Kopf stellen, da passiert gar nichts.


    Und das zu beweisen wird wohl schwierig bis unmöglich sein wenn nichts im FS mit Kilometerstand hinterlegt ist. Wenn der VK nicht ganz ungeschickt war, hat er den FS und Historyspeicher eh vor dem Verkauf gelöscht.


    Aber Wind machen kann man ja mal bei schlechten Aussichten auf Erfolg, die Anwälte brauchen ja auch ein Einkommen.


    So was ähnliches hatte ich mal mit einem Unfallauto was mit nicht als solches verkauft wurde...Ende vom Lied war, kann man nix machen laut Anwalt, Privatverkäufer hatte das Auto nicht auf sich angemeldet, wusste angeblich von nix...