Hi,
mir ist klar dass man sobald man in die Software seines Fahrzeugs, z.B. durch eine Leistungssteigerung den Herstellergarantieanspruch verliert.
Jetzt würde mich aber mal interessieren ob das bei der Europlus Garantie eine Rolle spielt. Leistungssteigerung will ich keine. Jedoch spiele ich schon seit längerem mit dem Gedanken die VMax Begrenzung entfernen zu lassen. Dadurch greife ich ja eigentlich nicht in die Haltbarkeit irgendwelcher Komponenten ein. Mich würde Interessieren ob es da irgendwelche Präzedenzfälle zu dem Thema gibt
MfG
Ripper