Parkplatzunfall "Rechts vor Links"

  • Guten Morgen :)
    ich hatte gestern einen kleinen Unfall auf einem Parkplatz eines Supermarktes, wo die StVo gilt... Ich kam von rechts und die Frau von links. Sie dachte ich hätte ihr die Vorfahrt durch Handzeichen gegeben und ist gefahren. Und zur gleichen Zeit ich leider auch -.- Auf dem ersten Blick ist der Scheinwerfer inkl. Halterungen kaputt, die Frontschürze und der äußerste Parksensor. Zudem ist der Kotflügel verbogen.. Alles auf der Fahrerseite.


    Habe im Internet recherschiert und mit dem RvL gilt das auf Parkplätzen nicht trotz StVo. Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Die Polizei hat nur die Personalien aufgenommen und konnte keine Schuld klären. Wir sollen es mit der Versicherung abklären (sind beide bei der gleichen). Auf jeden Fall erkundige ich mich beim Anwalt.


    Wie ist die weitere Vorgehensweise? Und wie komm ich am günstigsten raus? Der Versicherung ist es gemeldet und sie melden sich im Laufe der Woche.


    Mich kotzt alles so an gerade :(


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    Einmal editiert, zuletzt von eremE90 ()

  • ich denke das wird geteilt, jeder bleibt auf seinem Schaden sitzen :thumbdown:

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."

  • Ja, auf Parkplätzen gilt die 50/50 Regel. Es sei denn jemand sagt, ja ich bin reingefahren aber so lange das niemand tut bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen.

  • Zitat

    Mal noch was anderes warum hast du eine Scheinwerferreinigung bei Halogen?


    Hab keine, mir ist schon mal jemand reingefahren und anschließende Fahrerflucht. Frontschürze mit Scheinwerferreinigung habe ich dann günstig von einem Forumsmitglied hier bekommen :)


    Aber hört sich nicht gut an. Bin gespannt wie hoch der Schaden ist.

  • Bei mein Cousin war es auch so und obwohl er im recht was, hat jeder sein Schaden zahlen müssen.

  • Anscheinend urteilen die Richter da von Fall zu Fall unterschiedlich. In diesem Fall macht es ein Richter offenbar von den Fahrbahnmarkierungen abhängig:


    http://www.focus.de/auto/ratge…-ausnahme_aid_774706.html


    Ich würde mal den Anwalt besuchen.


    Gruß


    Johannes

  • auf allen Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, solange keiner seine Schuld zugibt oder jemanden fahrlässiges Handeln nachgewiesen kann, muss wohl jeder seinen Schaden selbst tragen

  • Guten Morgen 8)


    Deine Aussage rechts vor links gilt nicht zwingend auf Parkplätzen kann ich bestätigen, habe ich auch schon gehört. Deshalb haben die bei unserem Real jetzt an den "großen Kreuzungen" Vorfahrt-Achten-Schilder.


    Wie dus mit der Versicherung regeln kannst kommt drauf an. Wenn du VK hast und Rabattschutz kannst du deinen Schaden über die Versicherung abwickeln. Würde ich mir ggf bei Scheinwerfer + PDC + Kotflügl + Stoßstange überlegen. Ich weiß allerdings nicht wie es sich dann mit dem Schaden der anderen verhält, sprich ob du dann sozusagen stillschweigend eine Schuld eingestehst.


    Viel Glück auf jeden Fall !

  • Du bräuchtest einen unabhängigen Zeugen, dann hättest du eine Chance. So wird wohl jeder seinen Schaden zahlen müssen. Zudem kommen noch Anwalts- und Verfahrenskosten, wenn du keine Rechtschutz hast.