Gebrauchtwagengarantie fürn Arsch?!

  • Hey Community,


    ich habe mir vor 3 Monaten meine 3er gekauft mit einem Jahr Gebrauchtwagengarantie.


    Nach ein paar Wochen habe ich festgestellt das mein Auto in kalten Zustand ruckelt.
    Direkt zu einer BMW Werkstatt gefahren, die haben den Speicher ausgelesen und es kam dabei heraus das das AGR-Ventil fehlerhaft sei...
    Das habe ich dann machen lassen. Kosten 190€ die ich zahlen muss und 60€ die Garantie da Fehler auslesen usw. nicht mit dazu gehört.


    Das einzige was die Garantie übernimmt sind 30 oder 40% (kommt auf die Kilometer an) der Materialkosten und den kompletten Arbeitslohn.


    Nach kurzer Zeit natürlich festgestellt das der AGR Ventil wechsel rein gar nix gebracht hat.
    So nun wieder das Auto dort abgestellt. Heute bekomme ich den Anruf: Glühkerzensteuergerät ist defekt und die Glühkerzen sollte man direkt mitwechseln (Auto hat schon 130.000km auf der Uhr)


    Ich sagte dann zu Ihm er solle doch mal bitte in Erfahrung bringen was die Garantie davon übernimmt.
    Kurze Zeit später rief er an mit der Antwort ich müsste den kompletten Preis selbst zahlen. 600 Euronen ;(


    Glühkerzen kann ich verstehen, ist ja ein Verschleißteil.
    Aber das Steuergerät?


    Ich habe keine Ahnung wieso man noch einen Gebrauchten beim Händler kaufen sollte. Die Garantie ist sowieso total fürn Arsch und dann legt man noch 1000€ fürs Auto drauf anstatt das günstiger Privat zu kaufen? :fail:

  • 3 Monate erst her? Dann hat der Händler noch 3 weitere Monate, in denen die Beweislast auf seiner Seite liegt...
    Würde ich nicht auf mir sitzen lassen.

    Wie meinst du das mit Beweislast? Ich kann doch nicht Beweisen das der Händler das wusste

  • ?(



    Du hast das Auto bei einem Händler gekauft.Ich würde da rein gar nix bezahlen und den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen.

  • Wie meinst du das mit Beweislast? Ich kann doch nicht Beweisen das der Händler das wusste


    Der Händler muss dir beweisen,dass der Fehler beim Verkauf nicht vorlag.


    Das dürfte nahezu unmöglich sein.Wenn er sich blöd stellt,würde ich ihn fragen,was er von einem Schreiben vom Anwalt hält.



    Du musst das allerdings bei dem Händler geltend machen,wo du das Auto gekauft hast.

  • Oder ganz einfach gesagt. Die ersten 6 Monate ist der Händler der Mops, da er beweisen muss das der Mangel nicht schon bei Kauf bestand. ;)
    Und das dürfte unmöglich sein.

    Offizieller Ansprechpartner Forumshändler BMW Matthes

  • Das mit dem Anwalt ist immer so eine Sache... Wenn man Pech hat fällt man hinten runter und hat die Anwaltskosten noch mit am Bein.
    Problem ist das der Händler weiter Weg ist und ich das deswegen in einer Werkstatt in der Nähe machen lassen will.
    Da die Gebrauchtwagengarantie für alle BMW Werkstätten gilt. Und wenn ich das nun von einer anderen Werkstatt machen lasse wird der Händler gar nix zahlen nehme ich an

  • Das einzige was fürn Arsch ist ist der Händler wo du das machen lassen willst (nix gegen dich) ;) aber 1 Jahr Garantie heißt 1 Jahr Garantie aus fertig !


    Und diese Gebrauchtwagen Garantie kann man überall in Anspruch nehmen weil ich meinen damals von einen Händler geholt hatte wo 150km von mir weg ist!


    Hab ich damals extra nachgefragt...