Mich hats auch erwischt ;(

  • Dir kann es egal sein...In Deutschland herscht eine generelle Haftpflicht für die Versicherer...Die muss dich auszahlen! Wer dann den Schaden trägt, also der Versicherungsnehmer oder die Versicherung müssen die unter sich ausmachen...Wenn du mir nicht glaubst frag bei einem Anwalt oder deinem Versicherer, der wird dir das gleiche erzählen! Teuer wird es für den Unfallverursacher trotzdem!

    Die KFZ-Haftplficht zahl in jedem Fall, selbst wenn jemand ohne Führerschein den Unfall verursacht. Die gegn. Versicherung nimmt den Unfallverursacher dann in Regress, je nach schwere des Vergehens 2.500€ oder 5.000€, du hast damit nichts am Hut.

  • naja dass ja wenigstens ne halb gute antwort
    mal schaun was die mosche mir erzählen
    sonst gehts zum ra

  • so die pfeifen wollen mir nur
    den betrag lt gutachten ohne mwst zahlen
    ich bin ja nicht vorsteuerabzugsberrechtigt von daher müssen die doch mit mwst zahlen oder?

  • Wenn Du einen Kostenvoranschlag einreichst, zahlen Sie Dir den Nettobetrag aus und gut. Wenn Du den KV durchführen lässt und die Rechnung einreichst, bekommst Du von der Versicherung auch die MwSt. ausbezahlt bzw. die Rechnung komplett beglichen. Rein technisch könntest Du auch so weiterfahren wie der Wagen jetzt ist und das Geld für was komplett anderes nutzen, ist auch rechtlich komplett legal. Der Schaden wurde bezahlt und ist damit für die Versicherung "geregelt". Ob Du den Schaden lässt oder behebst ist der Versicherung egal :)

  • repariert wird er keine frage nur ich für einen Bruchteil den Gutachtens und kriege keine Rechnung für ....

  • So Geld ist eingetrudelt
    front ersetzt :D
    wer will ich verkaufe sie komplett .... günstig für 90€