An die Juristen unter Euch - "Sachmangel ja/nein"?

  • 4. Sollte der Händler nicht einwilligen, besteht, nach angemessener Frist (in der Regel 10-14 Tage), die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrags


    10-14 Tage nach Kauf oder nach Feststellung des Mangels? Nehme mal an, letzteres, weil man kann ja nicht alles in 10 Tagen feststellen... Hm, dann MUSS er es ja quasi machen! :D

  • Die Sache ist frei von Sachmängeln:


    1) wenn sich dich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst


    2) wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (bezgl. Punkt 1)


    Die Fristsetzung muss angemessen sein, am besten schriftlich festhalten! (ob 10 oder 14 Tage, egal.. sobald du rechtliche Schritte einleitest, dauerts sowieso länger ^^)