4. Sollte der Händler nicht einwilligen, besteht, nach angemessener Frist (in der Regel 10-14 Tage), die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrags
10-14 Tage nach Kauf oder nach Feststellung des Mangels? Nehme mal an, letzteres, weil man kann ja nicht alles in 10 Tagen feststellen... Hm, dann MUSS er es ja quasi machen!