BMW E91d Edition Beige & Black M Individual Performance, updates in Planung (M3 Spiegel, Performance Diffusor...)

  • Oder kurz geschrieben: 6.500€ - 19% = 5265€


    Was du dann alles nachträglich noch an Mwst. fordern kannst, weiß ich aber auch nicht genau. Auf jeden Fall alle Rechnungen gut aufbewahren.
    Ob das mit den Mwst. in diesem Fall aber überhaupt so ist ... ich bin bei Leibe kein Experte. Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast, nimm sie in Anspruch.

  • Mein Schloss an der Fahrerseite wird noch entfernt (nicht nur die Abdeck-Kappe von UK-Fahrzeugen drauf sondern auch das Schloss raus, so kann schon keiner die Tür dem "Polenschlüssel" öffnen...


    Super, damit macht du's denen noch einfacher :thumbsup: Da macht sich keine die Mühe mit Geräten das Schloss abzutasten um mit irgend nem Spezialzeugs nen Schlüssel zusammen zu stecken der passt.. Die haben Aufsätze die mittels einer relativ massiven "Schraube" das Türschloss rausreissen... somit reicht ein simpler Schraubenzieher zum öffnen. Egal ob DWA oder nicht weil das Fzg. dann denkt es würde mit dem Notschlüssel geöffnet werden :rolleyes: Hatten diese Fälle schon mehrmals im Geschäft.. Entweder Scheibe einschlagen oder Schloss raus, geht beides relativ zügig.
    Wenn du das gesamte Schloss ausbaust musst du ergo auch die "Unterkonstruktion" der Kappe mitwechseln dass man da nicht dran kommt.. Allerdings viel Spaß das Fahrzeug zu öffnen wenn dir mal die ZV ausfällt und du keine Durchladefunktion geschweige denn Schloss an der Heckklappe hast :D


    Die Theorie dass die Leute sich die Autos im Forum raussuchen zum klauen halte ich gelinde gesagt für Bullshit... Das ist denen doch schlicht weg viel zu umständlich... Abends durch die Straße laufen und sich Autos aussuchen ist wesentlich einfacher wie nem Auto ewig hinterher rennen bis man's gefunden hat... BMW's mit CIC bzw NBT gibt's wie Sand am Meer, auf mehr sind die ja nicht aus.. Navi Prof bzw CCC wird kaum geklaut, lohnt sich für die nicht!

  • Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast, nimm sie in Anspruch.

    Die dir dann mitteilen wird, dass sie genau das ist- eine Verkehrsrechtschutz. Und damit raus aus der Nummer.
    :D :whistling:


    Aber auch eine allgemeine Rechtsschutz mit allen möglichen Sparten enthalten wird dir wohl eher keinen Beistand gewähren, wenn du denen den Fall schilderst und mitteilst, daß du dagegen vorgehen möchtest, daß du eine Versicherung verklagen möchtest, weil die bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten die MWSt einbehält. Womöglich noch die eigene, da man Kfz-Kasko und Rechtsschutz vom gleichen Anbieter hat.

  • Ich denke auch das ein Anwalt nicht die schlechteste Wahl wäre.
    Wenn der Wagen fertiggestellt ist und er den Wagen behält sollte er nicht nur die bezahlte Märchensteuer bekommen sondern auch Anspruch auf den Restwert haben.
    Das die den Restwert abziehen ist nur für den Fall das nicht die gesamte Kohle genommen wird und man dann den Wagen noch zusätzlich verkauft.
    Ist der Wagen wieder Instand gesetzt, hat er Anspruch auf den Restwert. Dabei muss nur ein Fertigstellungsgutachten belegen das der Wagen hergerichtet ist.
    So war es beim Diebstahl meines Motorrades als ich es wieder bekam und repariert habe.

    Gruß Stefan






    42. NRW Treffen / Stammtisch / Sonntag 14.07.2019 / 14:00 Uhr / CafeDelSol in Herne












    :love:Mein E93 :love:

  • Und da kann es nicht schaden, einen Anwalt hinzu zu ziehen. Wenn einen der Anwalt nichts kostet.

    Hab ja versucht, genau das zu erklären. Der wird in dem Fall was kosten. Rechtsschutz (und damit Kostenübernahme) wird nur gewährt, wenn entsprechender Versicherungsschutz für die jeweilige Sparte auch vorliegt und die Versicherung bei einem (auch nur eventuellen) Rechtsstreit Erfolgaussichten sieht. Wüßte jetzt keinen Anbieter, bei dem "nur Beratung und Begleitung" gewährt werden würde, telefonische Erstberatung mal außen vor. Die legen sich in der Regel aber dort nie so genau fest und falls doch, können sie auch nichts anderes erzählen, als hier bereits steht. Ist nunmal seit mehreren Jahren gültige Rechtssprechung mit der MWSt.

  • Hab ja versucht, genau das zu erklären. Der wird in dem Fall was kosten. Rechtsschutz (und damit Kostenübernahme) wird nur gewährt, wenn entsprechender Versicherungsschutz für die jeweilige Sparte auch vorliegt und die Versicherung bei einem (auch nur eventuellen) Rechtsstreit Erfolgaussichten sieht. Wüßte jetzt keinen Anbieter, bei dem "nur Beratung und Begleitung" gewährt werden würde, telefonische Erstberatung mal außen vor. Die legen sich in der Regel aber dort nie so genau fest und falls doch, können sie auch nichts anderes erzählen, als hier bereits steht. Ist nunmal seit mehreren Jahren gültige Rechtssprechung mit der MWSt.


    Ein erstes Beratungsgespräch wird meines Wissens immer übernommen und es geht um einen Diebstahlschaden und um seine Rechte, nicht darum ob er jemanden Verklagen will. Ich denke das wird 100% übernommen :meinung:

    Gruß Stefan






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  • Anspruch auf den Restwert haben.


    Hat er ja. Über den Gutachter, der den Restwert ermittelt hat. Dieser muss den Bieter aus der Restwertbörse benennen, der das Angebot für diesen Pkw gemacht hat. Dieses Angebot ist der Restwert. Das durch den Bieter gemachte Angebot ist- ich glaub 2 Wochen lang- für diesen bindend und er muss den Wagen für den gebotenen Wert dann aufkaufen.


    Meine aber gelesen zu haben, daß das gar nicht zur Debatte steht, oder?

  • Ein erstes Beratungsgespräch wird meines Wissens immer übernommen und es geht um einen Diebstahlschaden und um seine Rechte, nicht darum ob er jemanden Verklagen will. Ich denke das wird 100% übernommen


    Schön wärs. Siehe oben. Falls du den Dieb hättest und den auf Erstattung des Schadens verklagen möchtest, würd ich dir Recht geben.

  • TK334
    Habe ich schon verstanden. Deswegen ja mein Zusatz, wenn die Rechtsschutz die Kosten trägt. Wobei ich mir nicht so sicher bin, ob dafür nicht wirklich die Verkehrsrechtsschutz zuständig ist. Denn schließlich zahlen die auch in Fällen, die mit "Verkehr" nicht unbedingt etwas zu tun haben. Z.B. wenn die Werkstatt bei einer Reparatur Mist baut.
    Wie dem auch sei. Ein Anruf bei seiner Versicherung schadet sicherlich nicht. Und es wird nicht immer auf einen Rechtsstreit hin beurteilt.


    Das er sich wegen der Mwst. einen Anwalt aufsuchen soll, war von mir jetzt überhaupt nicht explizit gemeint. Aber man kann seine Rechte erst wahrnehmen, wenn man sie kennt. Und die kennt so gut wie niemand.