Was passiert eigtl wenn man mit nicht eingetragenen Felgen rumfährt???

  • Zuerst ein mal spielt es keine Rolle wer Schuld ist,Ärger gibt es in jedem Fall.Unverständlich dass man sich heutzutage noch auf solche Spielchen einlässt,und Riskiert dass man Führerschein und ggfls auch sein Auto verliert.Solltest du jemand verletzten
    kannst du alles selbst bezahlen,denn die Versicherungen holen sich alles zurück,was sie im Falles eines Unfalles ersteinmal bezahlen müssen.Mach Dir Felgen drauf die eine Zulassung besitzen,alles andere ist unverantwortlich.


    :meinung:


    :dito:


    Es gibt so viele schöne Felgen mit Zulassung.Man spart am falschen Ende,wenn man sich Reps kauft und die nicht eingetragen bekommt.Im Falle eines Unfalls wird man von der Versicherung in Regress genommen und wenn man noch einen Unfall mit Personenschaden hat,wird man seines Lebens nicht mehr froh.Da verlierst du Haus und Hof,da die Versicherung sich alles holt,was sie kriegen kann.
    Ich würde nur Reps kaufen,wenn man sie auch eingetragen bekommt.Ohne Segen vom TÜV damit fahren ist für mich ein absolutes NO GO!

  • Das ist mir schon bewusst, dass es bei Originalen-eingetreagenen Felgen keinerlei Porbleme gibt.
    In dem Tread geht ja um: Was passiert wenn........... ;)

  • Irgendwo geht in jedem Thread der rote faden verloren.


    Grundsätzlich ist er jetzt aufgeklärt, aber dann ist nicht richtig, Gefahr im Verzug usw.! Irgendwo traurig wenn man das von oben runter ließt.


    Egal wie, du wirst dafür kein Lob bekommen von den behörden, wenn es jemand feststellt, egal ob bei Kontrolle, TÜV oder Unfall.


    Du spielst da mit dem Gesetz.


    Und was andere hier rein werfen, haust du jemandem aufs Fressbrett ist das auch strafbar. Wenn du anschließen das Weite suchst, könntest du so durchkommen, wirrste erwischt, kannste sagen Notwehr oder er hat angefangen, stellst du dich später sagst du warst betrunken, mal egal wie der Einzelfall wird nicht gleich sein.


    Aber unter dem Strich ist es illegal und du wirst mit eine Strafe rechnen und die auch bekommen. Und wenn es nicht auffällt hast du eben riesen Glück.


    Und als letzten Punkt solltest du dir Gedanken machen warum diese Felgen kein Gutachten haben. :spinn:

  • FALSCH!!!!!!!!


    Der Versicherungsschutz in Deutschland DARF UND WIRD NIEMALS ERLÖSCHEN!!!!Die Versicherung kann dich maximal in Regress nehmen und eine BEstimmte Summe zurück fordern. Aber auch diese Summe ist begrenzt!

    Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird mit einem Bußgeld bestraft. Ferner
    erlischt die eigene Haftpflichtversicherung. Bei einem Verkehrsunfall kann dies
    fatale Folgen haben!


    Gruß, Stefan

  • Gilt das auch wenn man zb schon eine Tüv-Abnahmebescheinigung hat, mit der die Felgen dann eingetragen werden können? Ich muss meine Felgen noch eintragen lassen, jedoch werde ich mir in absehnbarer Zeit andere holen.. somit wäre das eh hinfällig.

    Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen :whistling:
    :bmw-smiley:

  • Gilt das auch wenn man zb schon eine Tüv-Abnahmebescheinigung hat, mit der die Felgen dann eingetragen werden können? Ich muss meine Felgen noch eintragen lassen, jedoch werde ich mir in absehnbarer Zeit andere holen.. somit wäre das eh hinfällig.


    Eine Abnahmebescheinigung musst du halt mitführen, du kannst das in den Fahrzeugschein Eintragen lassen wenn sich die Gelegenheit bietet. Hauptsache das Zubehör ist abgenommen, ob Bescheinigung oder im Fahrzeugschein ist egal.

  • Eine Abnahmebescheinigung musst du halt mitführen, du kannst das in den Fahrzeugschein Eintragen lassen wenn sich die Gelegenheit bietet. Hauptsache das Zubehör ist abgenommen, ob Bescheinigung oder im Fahrzeugschein ist egal.


    ah ok, vielen Dank ^^

    Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen :whistling:
    :bmw-smiley:

  • Bin bei meinem vorherigen Auto dann mit gesammelten Werken zum Ummelden und hab da gleich alles Eintragen lassen. Kein Problem.