Vorstellung E91 Touring in Alpinweiß /NEUE FOTOS Seite 1 Nach Unfall

  • Heute kam ein Anwaltsschreiben des Unfallverursachers. Ich solle schonmal meiner Haftpflicht den Unfall melden und ggf. macht deren Mandat Ansprüche gegen moich geltend....


    Was meint Ihr? Erst Füße still halten oder direkt auch einen Anwalt einschalten?


    Ich habe 300€ Selbstbeteiligung bei meiner Rechtsschutz. Bekomme ich die ggf. wieder wenn alles für mich ausgeht?

  • Was meint Ihr? Erst Füße still halten oder direkt auch einen Anwalt einschalten?


    Ich habe 300€ Selbstbeteiligung bei meiner Rechtsschutz. Bekomme ich die ggf. wieder wenn alles für mich ausgeht?


    meine persönliche Meinung,
    Ich hätte sofort einen Rechtsanwalt beauftragt, spätestens aber jetzt ...
    Auch vor dem Hintergrund, dass Dein Händler nach Reparaturende die Rechnung schreibt und diese dann auch bezahlt werden muss. Ist ein Rechtsanwalt in dieser Sache involviert, "beruhigt" das Deinen Händler ein wenig (m.p. Erfahrung)
    Deine Rechtsschutzversicherung brauchst Du erst ganz zum Schluß in Anspruch zu nehmen, und auch nur wenn Dir eine Mitschuld nachgewiesen wird. Dies ist aber nach Deinen Angaben zum Unfallhergang und wenn Dein Unfallgegner als erster im Unfallprotokoll aufgelistet ist, eher unwahrscheinlich.

  • Die Anwältin von Ihm schreibt mir das ich vorsorglich den Sachden ebenfalls meiner Haftpflicht melden soll. Wieso meiner Haftpflicht? Ich bin doch nicht der Verursacher...Hat jemand eine Ahnung?

  • Die Anwältin von Ihm schreibt mir das ich vorsorglich den Sachden ebenfalls meiner Haftpflicht melden soll. Wieso meiner Haftpflicht? Ich bin doch nicht der Verursacher...Hat jemand eine Ahnung?


    Das ist natürlich (für mich als "nicht-Anwalt") Quatsch. Wenn, dann würde dein eigener Schaden von deiner Kasko gedeckt werden. Ob die Haftpflicht im Falle eines nicht versichterten Unfallgegners auch dein eigenes Fahzeug reguliert, ist nun natürlich eine gute Frage. Ich könnte es mir (wenn ich drüber nachdenke) jedoch vorstellen. -> Viele haben nur eine Haftpflicht. Jetzt fährt denen einer ins Auto und hat keinen Versicherungsschutz. Wer zahlt erstmal? Ich fände es in einem solchen Fall gut, wenn die eigene Haftpflicht reguliert. Die hätte nämlich jeder und man hätte erstmal den Schaden los.


    Folgendes Vorgehen wäre bei mir nun mal sicher:

    1. Die eigene Versicherung anrufen und Sachverhalt schildern (Gegneranwalt sagt schonmal man soll die Haftpflicht informieren). Auch fragen was das bedeuten könnte!
    2. Rechtsschutz anrufen. Die haben im Normalfall auch eine eigene Rechtsauskunft. Dort Sachverhalt schildern und Tipps geben lassen auf was man nun achten muss (z.B. Bescheinigung vom Autohaus über Lieferverzögerung der Teile)


    Noch ne Frage zu ein paar Posts auf der Seite davor: Die Flaps (not original - VFL, lackierbar) lassen sich garnicht eintragen oder was kommt auf einen zu (finanziell)?

    Einmal editiert, zuletzt von async ()

  • Die Anwältin von Ihm schreibt mir das ich vorsorglich den Sachden ebenfalls meiner Haftpflicht melden soll. Wieso meiner Haftpflicht? Ich bin doch nicht der Verursacher...Hat jemand eine Ahnung?


    Es ist, ohne den genauen Vorgang zu kennen, davon auszugehen, dass Dein Unfallgegner mithilfe seines Anwaltes versucht, Dir eine gewisse Mitschuld anzurechnen. Über den Grund kann man nur spekulieren - eventuell hat er schon einige Verkehrsvergehen (Punkte) auf seinem Konto und er (bzw der Anwalt) beabsichtigt mit diesem Vorgehen seine Strafe zu reduzieren. Wie gesagt, dass sind alles Spekulationen ...
    Jetzt aber einfach nichts zu tun und die Sache auszusitzen wäre fatal.
    Rufe Deine Haftpflichtversicherung an, schildere den Unfallhergang und faxe denen unter Umständen das Unfallprotokoll der Polizei zu auf dem erkennbar ist, dass Dein Unfallgegner als Verursacher des Unfalles gilt und das ein Verwahrungsgeld gegen ihn verhängt wurde.
    Als nächstes rufst Du Deine Rechtsschutzversicherung an und suchst Dir selber einen Rechtsanwalt (wenn nicht schon getan) Dieser wird dann der gegnerischen Versicherung eine Frist zur Regulierung setzen und wenn die Sache so eindeutig ist, wie hier geschildert, wird sich auch die gegnerische Versicherung nicht unbedingt an den Anwalt der Gegenseite orientieren und den Schaden regulieren.

    Einmal editiert, zuletzt von dn-320si ()

  • Ich habe bereits gerade meinen Anwalt konsultiert. Ich habe da Montag einen Termin. Ich gebe dann die Sache an Ihn ab, denke das ist das beste, dafür habe ich ja eine Verkehrsrechtschutzversicherung.

  • mal was anderes...


    Ich bin evtl. drauf und dran mir Carbon Spiegelkappen zu holen. Hat jemand Erfahrung wie die nachgemchten, wie z.b die von SK- Challenge sind?

  • Ich habe bereits gerade meinen Anwalt konsultiert. Ich habe da Montag einen Termin. Ich gebe dann die Sache an Ihn ab, denke das ist das beste, dafür habe ich ja eine Verkehrsrechtschutzversicherung.


    einzig richtige Sache in Deinem Fall, und Deinem Händler sagst Du dann auch Bescheid dass die Rechnung über den Rechtsanwalt abgewickelt wird ...

  • ...und was haltet ihr von den Carbon Spiegelkappen?

  • So wie es aussieht, bekomme ich mein Auto endlich am Freitag wieder.


    Er hat schon gesagt das er die Spurpltten 10mm pro Seite in Kombi mit dem Eibach Prokit und den 19" 269 Performance Felgen nicht eingetragen bekommen hat. Schade eigentlich. Die Spurplatten lässt er erstmal weg.