Gebrauchtwagen Garantie Kostenübernahme

  • Hallo zusammen
    eigentlich handelt es sich hierbei in der Tat um einen Sachmangel und keinen Garanteifall. In den ersten 6 Monaten soagr noch mit Beweislastumkehr. Die Grantie ist eigentlich die ersten 6 Monate für den Händler wo er dann seinen Aufwand geltend machen kann.


    Du must dem Händler jedoch bei geltend machen eines SM die Möglich bieten nachzubessern. OLG Entscheidungen verweisen jedoch auf die Zumutbarkeit und diese ist nach Richterlicher Meinung bis 50 km zu vertreten.


    Also immer zuerst (innerhalb der ersten 6 Monate) einen Sachmangel geltend machen. Im nachhinein wird das schwierig werden. Ob der freundliche dann die Kosten übernimmer oder bei der Versiccherung geltend macht kann dem Kunden egal sein.


    Ob es sich jedoch lohnt für 195 Euro einen Rechsstreit einzugehen, vor allem bei nicht korrekter vorgehensweise, ist fraglich.


    Gruss Tobi

  • also wenn ich das hier immer alles so mitlese was bei bmw abgeht. das geht ja gar nicht. soetwas gibt es echt nur bei bmw


    Schwachsinn... :rolleyes::thumbdown: solche Postings


    BTT: Die Händler sollen doch die Problematik untereinander lösen, dass ein FZ nicht über 170 km abgeschleppt wird, ist wohl klar, ausser du bezahlst es selber oder du fährst Rolls

  • Das hab ich noch nie gehört - Garantie gibts nur bei uns, bei keinem anderen Dealer ?(


    Da versucht dir dein Verkäufer aber nen schönen Bären aufzubinden...kein Abschleppdienst der Welt schleppt dich 170km weit zum Freundlichen - immer nur zum nächstgelegenen.


    Wenn du ADAC Plus Mitglied bist wirst du bis in deine Heimwerkstatt geschleppt :P

  • Bin ich...aber was bringt das wenn der Händler, bei dem du dein Auto gekauft hast, 400km entfernt ist?


    Das ändert ja an diesem Problem jetzt nichts :whistling:

    Gruss, Martin

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