Hallo zusammen
eigentlich handelt es sich hierbei in der Tat um einen Sachmangel und keinen Garanteifall. In den ersten 6 Monaten soagr noch mit Beweislastumkehr. Die Grantie ist eigentlich die ersten 6 Monate für den Händler wo er dann seinen Aufwand geltend machen kann.
Du must dem Händler jedoch bei geltend machen eines SM die Möglich bieten nachzubessern. OLG Entscheidungen verweisen jedoch auf die Zumutbarkeit und diese ist nach Richterlicher Meinung bis 50 km zu vertreten.
Also immer zuerst (innerhalb der ersten 6 Monate) einen Sachmangel geltend machen. Im nachhinein wird das schwierig werden. Ob der freundliche dann die Kosten übernimmer oder bei der Versiccherung geltend macht kann dem Kunden egal sein.
Ob es sich jedoch lohnt für 195 Euro einen Rechsstreit einzugehen, vor allem bei nicht korrekter vorgehensweise, ist fraglich.
Gruss Tobi