Eintragung von Fahrwerksfedern, §19 oder §21, SR und/oder WR

  • Hallo Gemeinde,


    Ich will ja jetzt endlich meinem eine dezente Tieferlegung gönnen. Wahrscheinlich Eibach Pro-Kit 30/25 mit SWP hinten. Dazu habe ich ein paar Fragen. Vielleicht könnt ihr mich ja aufklären.


    1. Frage: Für´s Pro-Kit gibt es ein Tüv-Gutachten. Damit könnte ich eine Eintragung nach §19 beim Tüv, Dekra oder Ähnlichem machen lassen. Meine Rad/Reifen-Kombi musste allerdings nach §21 eingetragen werden, da es keine Serienräder sind. Muss ich jetzt die Federn auch nach §21 eintragen lassen, da die Räder ja wohl nicht im Gutachten stehen ?(


    2. Frage: Falls ich mit meinem 156er Winterrädern zur Eintragung fahre, ist diese dann auch für meine 8x17ET20 Sommerräder gültig ?(


    3. Frage: Wenn ich bei meinen Winterrädern vorne u. hinten Spurplatten drauf mache, wie muss ich die zusammen mit den Feder eintragen lassen, nach §19 oder nach §21 ?(


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :)


    Gruß


    Johannes