Hb ein Unfall gehabt was jetzt...??!

  • Nach dem § 240 StGB begeht eine Nötigung, "wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung nötigt". Allein der Versuch dazu ist strafbar.


    Ob ein verkehrswidriges Verhalten eine Nötigung darstellt, hängt entscheidend davon ab, ob das Verhalten, welches einem anderen Teilnehmer aufgezwungen werden soll, sich als Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellt.
    So ist das Ausbremsen nach der Rechtsprechung als Gewalteinwirkung anzusehen. (BGH, NJW 1995, 3131; OLG Stuttgart, DAR 1995, 261.)
    Wer einen nachfolgenden Fahrzeugführer durch grundloses Bremsen oder durch einen überraschenden Fahrbahnwechsel zum Bremsen zwingt, bereitet ein physisches Hindernis und handelt daher mit Gewalt.


    >Quelle< u.a.


    Ob dies "vorsätzlich oder in verwerflicher Art und Weise" erfolgte (was natürlich eine Rolle spielt), kann hier, anhand der gegebenen Schilderungen, wohl keiner beurteilen und bleibt somit im Ernstfall wohl dem Richter überlassen.


    Kampf dem gefährliche Halbwissen! ;)

  • bin gerade nach 200km autobahnfahrt nach Hause gekommen, und muss noch etwas chillen bevor ich schlafen kann... :thumbsup:

  • Wenn jemand überholt / die Spur wechselt, hat er auch auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und darf diesen nicht behindern.
    Wenn also einer einfach rauszieht und jemanden zum abbremsen zwingt, dann ist das bereits eine Nötigung und kann entsprechend gehndet werden, wenn es zur Anzeige kommt.

    §1 Absatz 1 STVO mal lesen... :P
    Habe ich auch schon durch. :(

    Du hast was gegen BMW.


    Du hast was gegen laute Musik.


    Du hast was gegen richtig breite Reifen.


    Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack ? 8|

  • Richtgeschwindigkeit liegt in Deutschland bei 130km/h...sieht man bei jedem Grenzübergang 8)
    Alles was darüber hinaus geht ist ganz schnell Teilschuld, auch wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht richtig gehandelt hat. Theoretisch könnte man ja sagen, das wenn du 130 gefahren wärst hättest noch bremsen können und wärst nicht mit dem Heck in die Leitplanke geknallt. Sorry.
    Trotzdem würde ich in dem Fall lieber zu nem Anwalt gehen und schauen was er da regeln kann. Schließlich bekommt auch er nur Akteneinsicht.


    Immer scheiße so Unfälle wo die Sachlage nicht ganz klar ist :thumbdown:


    Alles Gute für dich!

    BMW 335d


    Vollausstattung :thumbsup:
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  • Grad zufällig drüber gestolpert, passt aber ziemlich gut zum aktuellen Fall, finde ich:

    Link


  • Bei solchen Fällen immer einen kleinen Recorder einbauen, am besten fest einbauen, z.B. so einer:
    http://www.carcamone.com/
    Wer das hat verschwendet keine Zeit mit Debatten und muss keinen Idioten im Straßenverkehr mitfinanzieren (Teilschuld).
    Aber das nur nebenbei.


    Was ich nicht verstehe warum dein Heck so instabil wurde während der Vollbremsung, woran lag es? Spurrillen? Oder zu stark gelenkt?
    Normalerweise bleibt der Wagen wie auf Gleisen, auch während der Vollbremsung.


    Gruß.

  • Bei solchen Fällen immer einen kleinen Recorder einbauen, am besten fest einbauen, z.B. so einer:
    http://www.carcamone.com/
    Wer das hat verschwendet keine Zeit mit Debatten und muss keinen Idioten im Straßenverkehr mitfinanzieren (Teilschuld).
    Aber das nur nebenbei.

    Ist das überhaupt zulässig??? ?( ?( Soweit ich weiß werden vor Gericht private Videoaufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen.


    Verbessert mich, wenn ich falsch liege...