Es besteht, lt. Zeitungsbericht, die Möglichkeit auf dem Klageweg das Geld zurückzufordern, da es nach geltenden EU-Recht nicht rechtmäßig ist. Aber löhnen muss man zuerst mal, wenn man seine Reise ohne längere Verzögerung fortsetzen will.
Stand übrigens in den "Ruhr Nachrichten", eine seriöse Tageszeitung im Ruhrgebiet. Nicht in der BILD!
Gruß
Johannes