Kaufbestätigung per Email

  • Nachdem er mich das erste mal versetzt hat, ist er heute natürlich auch wieder einfach nicht erschienen. Alles nur noch rücktratlose Arschlöcher.Mal rein aus interesse: Ich könnte ihm jetzt juristisch vor die Karre pissen, oder?


    Unter der Voraussetzung, dass ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist (was ich nach Deinen Schilderungen vermute), kannst Du ihm juristisch an die Karre... , oder um es vornehmer zu formulieren: pacta servanda sunt, Verträge sind einzuhalten. Dieser Grundsatz gilt übrigens auch für Dich. Solltest Du zwischenzeitlich Dein Auto anderweitig verkaufen und der "Käufer" steht dann doch noch auf der Matte und pocht auf Einhaltung des Vertrages, so kann er zu allem Überfluß bei Dir Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.


    Du hast jetzt mehere Möglichkeiten:

    • Du bestehst auf Erfüllung des Vertrages.
      Dann empfehle ich dir dringend einen Anwalt zu nehmen. Zum einen kann er anhand der vorliegenden Unterlagen prüfen, ob ein Vertrag zustande gekommen ist und Dich bei den notwendigen weiteren Schritten beraten. Es ist nicht ganz trivial, sein Recht auch durchzusetzen.
      Wenn Du nicht Rechtschutz versichert bist, kostet das erst mal Dein Geld. Wenn bei ihm nichts zu holen ist, dann ist außer Spesen nichts gewesen, das heißt, Du bleibst auf den Kosten aus dem Rechtsstreit obendrein noch sitzen.


    • Du schlägst dem "Käufer" per Email vor, den geschlossenen Kaufvertrag aufzulösen und bittest ihn, Dir formlos sein Einverständnis per Email
      zu erklären. Wenn er Dir diese Mail schickt, bist Du wieder frei und kannst Dein Auto anderweitig verkaufen.
      Diesen Weg würde ich wählen.


    • Du pokerst darauf, dass der Käufer abtaucht und sich nie wieder meldet. Diese Variante entspricht zwar der allgemeinen Lebenserfahrung, birgt aber die oben genannten Risiken.

    Einmal editiert, zuletzt von uweausd ()