Ja, du Schlaumeier! Das musst sicherlich nicht DU mir erklären.
Aber wenn der Händler 220 km einfache Strecke weg ist und er eine EuroPlus oder eine halbwegs vergleichbare Garantie hätte, könnte er vor Ort zum Händler gehen und es dort reparieren lassen.
Das hat nix mit Schlaumeierei zu tun, war auch nicht an dich gerichtet ! und bringt uns hier beim Thema null weiter
Was ich damit meinte ist, dass der Händler eine Gewährleistungspflicht hat, unabhängig von einer Garantie und der Händler kann auch drauf bestehen, die Reparatur in seiner Werkstatt machen zu lassen, ob du dafür 5km oder 500km fahren musst!!!
Und auch bei Euro+ muss der Händler vor Ort an den Verkaufshändler einen Antrag für Kostenübernahme stellen ( vorausgesetzt man hat noch Gewährleistung) , da er über 100kkm auf dem Tacho hat und dadurch selbst einen Teil der Kosten zahlen müsste.
Zum Gurtbringer selbst nochmal, die Mechanik, in meinem Fall die Gurtrolle ging schwergängig, ist zwar kein Defekt aber ein Mangel und ganz davon ab, das Teil hat die Funktion den Gurt bis nach vorne zu bringen und genau das macht er ja nicht also funktioniert etwas nicht was funktionieren sollte!
Jetzt könnte man das ganze über einen Anwalt regeln lassen und du würdest auch den Zuspruch bekommen, jedoch ist die Frage ob sich der Aufwand lohnt für so eine "Kleinigkeit"
Gruß