E92 LCI Anschnallgeber - Gewährleistung?


  • Ja, du Schlaumeier! Das musst sicherlich nicht DU mir erklären. :whistling:


    Aber wenn der Händler 220 km einfache Strecke weg ist und er eine EuroPlus oder eine halbwegs vergleichbare Garantie hätte, könnte er vor Ort zum Händler gehen und es dort reparieren lassen.






    Das hat nix mit Schlaumeierei zu tun, war auch nicht an dich gerichtet ! :thumbdown: und bringt uns hier beim Thema null weiter


    Was ich damit meinte ist, dass der Händler eine Gewährleistungspflicht hat, unabhängig von einer Garantie und der Händler kann auch drauf bestehen, die Reparatur in seiner Werkstatt machen zu lassen, ob du dafür 5km oder 500km fahren musst!!!


    Und auch bei Euro+ muss der Händler vor Ort an den Verkaufshändler einen Antrag für Kostenübernahme stellen ( vorausgesetzt man hat noch Gewährleistung) , da er über 100kkm auf dem Tacho hat und dadurch selbst einen Teil der Kosten zahlen müsste.


    Zum Gurtbringer selbst nochmal, die Mechanik, in meinem Fall die Gurtrolle ging schwergängig, ist zwar kein Defekt aber ein Mangel und ganz davon ab, das Teil hat die Funktion den Gurt bis nach vorne zu bringen und genau das macht er ja nicht also funktioniert etwas nicht was funktionieren sollte!


    Jetzt könnte man das ganze über einen Anwalt regeln lassen und du würdest auch den Zuspruch bekommen, jedoch ist die Frage ob sich der Aufwand lohnt für so eine "Kleinigkeit"




    Gruß

  • Du solltest den Mangel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Nach Ablauf der Frist kannst Du ja nochmal die Ersatzvornahme androhen mit einer weiteren, aber kürzeren Frist.


    Erfolgt keine Reaktion, dann kannst Du den Mangel woanders beseitigen lassen. Der Händler muss dann die (angemessenen) Kosten übernehmen. Du müsstest dann natürlich in Vorkasse gehen.


    Seine Argumentation ist Käse in meinen Augen. Im mangelfreien Zustand funktioniert der Gurtbringer. Bei Dir tut er es nicht und somit hast Du einen Mangel. Ist ja wohl kaum ein Verschleißteil...

  • Habe einen Garantiepass von "Meneks"


    Damit habe ich sehr sehr schlechte Erfahrung gemacht.Schau mal genau nach da steht nirgend etwas von Versicherung.

  • Die Garantie spielt hier ja noch keine Rolle...


    Ja, du Schlaumeier! Das musst sicherlich nicht DU mir erklären.Du wiederholst dich einfach nur, sind nicht alle dumm hier.Noch nicht aber vielleicht wen es einmal soweit ist das M. etwas Übernehmen soll.Da hat das Wort Versicherung einen anderen Sinn,deshalb steht es auch nicht geschrieben. Deshalb mein Hinweis Oh oh.Glaub mir ich spreche da aus sehr sehr schlechter Erfahrung.http://www.meneks.de/fileadmin…t/header/H_77_Schwaba.pdf


  • Ja, du Schlaumeier! Das musst sicherlich nicht DU mir erklären.Du wiederholst dich einfach nur, sind nicht alle dumm hier.Noch nicht aber vielleicht wen es einmal soweit ist das M. etwas Übernehmen soll.Da hat das Wort Versicherung einen anderen Sinn,deshalb steht es auch nicht geschrieben. Deshalb mein Hinweis Oh oh.Glaub mir ich spreche da aus sehr sehr schlechter Erfahrung.http://www.meneks.de/fileadmin…t/header/H_77_Schwaba.pdf


    Im Gegensatz zu dir ist Alex Anwalt und kennt sich mit der Materie denke ich mehr als aus...
    Und komm schalt mal n Gang zurück, bitte!


    Wenn er den Wagen noch nicht lange hat, zieht natürlich zunächst mal die Gewährleistung. Ob und wie der Händler das über die Garantie abwickelt, ist seine Angelegenheit und hat ihn als Kunden erstmal überhaupt nicht zu tangieren. Gegebenenfalls anfallende Teilkosten muss der Händler übernehmen, sofern es keine Verschleißteile sind, die weder von der Garantie übernommen werden, noch vom Händler unter Gewährleistung übernommen werden müssen (sofern er nachweisen kann, dass etwas zum Zeitpunkt der Auslieferung funktioniert hat und nicht vorher schon kaputt war).

  • wie jetzt kulanz....??


    Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.


    Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.


    bei mir war das flexrohr durch, da diesel hab ick es erst später festgestellt, auto 1,5monate in meinem besitz...
    aussage des gesetztes
    Die Sachmängel-Haftung ist im Gesetz (§ 437 BGB) geregelt und umfasst das gesamte Fahrzeug. Sie beinhaltet das Recht auf Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt und Preisminderung.
    wichtigstes merkmal.... UMFASST DAS GESAMTE FAHRZEUG...also auch dein gurtanschnaller....und er muss normal alles zahlen....


    den es gibt (soweit ich mich informiert habe,verbessert mich wenn ich mich irre)...keine verschleissteile werden nich repariert option in der gewährleistungszeit...man muss eben nur beweisen das es schon vorher da war....


    also bei mir hat es wunderbar geklappt...wurde repariert und vom händler alles bezahlt...rechnungskopie bekommen,die haben es direkt bei BMW reparieren lassen...

  • Es ist nicht alles durch die Gewährleistung abgedeckt. Der ADAC hat eine Liste mit Beispielurteilen: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Mangel-Verschleiß-Liste%202013_141982.pdf
    Es gibt also durchaus Verschleißteile. Wäre auch irgendwie unsinnig, wenn wirklich 100%ig alles abgedeckt wäre. Denn dann würden auch Reifen/Bremsen etc. ersetzt werden müssen, wenn du sie nach dem Kauf innerhalb von 6 Monaten herunter fährst.