Haftung bei Schaden der vor dem Verkauf bestand

  • Hallo


    Ich habe einen gebrauchten e92 gefunden bei dem die ESP Leuchte an ist. Ich habe zum Käufer gesagt er soll bei BMW gehen und einen Kostenvoranschlag machen lassen. Die Kosten der Reparatur ziehe ich dann vom Kaufpreis ab.


    Wenn ich das ganze dann Reparieren lasse und sich dann rausstellt dass noch mehr Defekt ist oder andere Sachen Defekt sind die mit dem aufleuchten der ESP Leuchte zusammenhängen, ist der Käufer doch auch für diese Kosten verantwortlich oder ?


    Beim Privatkauf muss der Verkäufer doch ein halbes Jahr geradestehen für Schäden die schon vorher bestehen, und in diesem Fall habe ich ja dann auch einen konkreten Nachweis von BMW das schon vor dem Kauf etwas defekt war, oder sehe ich das falsch ?

  • Das ist Unfug und betrifft nur Händler. Bei privat gilt gekauft wie gesehen und der Verkäufer haftet nur bei ihm bekannten und verschwiegenen Mängeln.

  • Hi!


    Also beim PRIVATVERKAUF gibt es keine "Haftung" wie Du sie beschreibst. Dort wird quasi "gekauft wie gesehen", ausgenommen davon sind bewusst versteckte Mängel von denen der Verkäufer wusste. Wenn ich also weiss (z.B. durch Inspektion), dass mir bald die Kette reißt, ich ihn verkaufe und dann die Kette reißt kann ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Gewährleistung mit der Beweislastumkehr die Du dort ansprichst gibt es bei Privat NICHT!


    Dann zur ersten Frage ... wenn Du einen KV erstellen lässt und in den Vertrag schreibst das damit alles rund um die Leuchte geklärt ist und doch mehr ist, dann hast Du die A-Karte da Du ja gesagt hast "alles ist durch den KV geklärt". ICH würde sagen der Verkäufer macht alle arbeiten damit die Leuchte weg ist und kaufe dann zum normalen Kaufpreis. Alles mit "ziehe KV vom Kaufpreis ab" kann zu viel viel Ärger, Frust & Problemem führen die Du direkt ausschließen kannst indem Du den Wagen erst kaufst wenn diese Leuchte NICHT mehr aktiv ist ;)

  • Beim Privatkauf muss der Verkäufer doch ein halbes Jahr geradestehen für Schäden die schon vorher bestehen,


    Wo steht das ???



    Hier vielleicht mal ein wenig Fakten:
    Bei Verkäufen von privat an privat wird die Mängelhaftung
    des Verkäufers häufig durch Klauseln wie "unter Ausschluss jeder
    Gewährleistung" ausgeschlossen - das Fahrzeug wird also "wie gesehen"
    erworben. Ein solcher Haftungssausschluss gilt indes nicht für Mängel,
    die der Verkäufer dem Käufer arglistig verschwiegen oder hinsichtlich
    solcher Eigenschaften, für die der Verkäufer dem Käufer
    eine Garantie gegeben hat. Dies betrifft auch die Zusicherung, das Fahrzeug
    sei mangelfrei. Ein arglistiges Verschweigen liegt vor, wenn der Verkäufer
    den Mangel des Wagens kennt oder zumindest mit dessen Vorhandensein rechnet
    und wenn er darüber hinaus davon ausgeht, dass der Käufer bei
    Kenntnis des Mangel den Vertrag nicht abschlösse.
    In der Praxis kommt
    dies häufig beim Verschweigen von Unfallschäden vor. Hier ist
    zu beachten, dass der Verkäufer den Käufer unaufgefordert von
    Vorschäden in Kenntnis zu setzen hat. Bei einer Vereinbarung "gekauft
    wie besichtigt" sind lediglich offensichtliche Mängel von der Haftung
    ausgeschlossen,
    versteckte Mängel jedoch nicht.


    Bei einem privaten Verkäufer kann der Käufer im Falle eines
    unwirksamen Haftungsausschlusses den Vertrag anfechten und das Fahrzeug
    zurückgeben oder aber die Beseitigung des Mangels verlangen wenn dies
    nicht mit unverhältnismäßigen Kosten für den Verkäufer
    verbunden ist. Der Käufer kann auch vom Vertrag zurücktreten,
    den Kaufpreis mindern oder die Reparatur zu
    Lasten des Verkäufers durchführen lassen. Der Käufer ist
    dafür beweispflichtig, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.



    Ein Privatverkäufer muss also erst einmal für gar nichts grade stehen, insofern es nicht bei Übergabe offensichtlich vorhanden war oder aber im Kaufvertrag vermerkt (am Besten "inkl. Folgeschäden"). Ein versteckter Mangel ist hier ja nicht gegeben in deinem Falle, da der Verkäufer davon ausgehen muss, dass in der Werkstatt alles genau berücksichtigt wurde und etwaige Folgeschäden somit kein versteckter Mangel sein wird.

    Et is wie et is un et kütt wie et kütt.

  • Wie soll man so etwas beweisen können? Bsp. Ich kaufe ein Auto von Privat. Er verschweigt mir, dass es ein Problem mit der vorderen Achse gibt. Im Vertrag steht 'Gekauft wie gesehen'. Nun merke ich nach mehreren Monaten, dass ein Reifen sich einseitig an der VA frisst. Wie kann ich als Käufer beweisen, dass es vor dem Kauf bereits war? Der Verkäufer kann behaupten "Ich wusste davon nichts" oder " ist nachher passiert".


    Oder seh ich das falsch?

  • Nein siehst du richtig. Entweder bei privat davor alles vom Verkäufer erledigen lassen sowie unbedingt solche Aussagen in den Kaufvertrag.

  • Wie soll man so etwas beweisen können? Bsp. Ich kaufe ein Auto von Privat. Er verschweigt mir, dass es ein Problem mit der vorderen Achse gibt. Im Vertrag steht 'Gekauft wie gesehen'. Nun merke ich nach mehreren Monaten, dass ein Reifen sich einseitig an der VA frisst. Wie kann ich als Käufer beweisen, dass es vor dem Kauf bereits war? Der Verkäufer kann behaupten "Ich wusste davon nichts" oder " ist nachher passiert".


    Oder seh ich das falsch?


    Sowas zu beweisen geht Richtung "unmöglich", also wenn du Privat kaufst und der Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließt dann kaufst du schon die Katze im Sack, dafür ist der Wagen aber womöglich wesentlich günstiger als beim Händler, zumal du beim Händler eh nur mit 6 Monaten Sachmängelhaftung rechnen kannst, danach tritt die Beweislastumkehr in kraft und du musst wieder beweisen dass der Mangel vorhanden war --> fast nicht möglich.
    Also schau dir das Auto genau an und wäge ab was dir wichtiger ist, günstiger Preis aber keine Sicherheiten oder höherer Preis und etwas mehr Sicherheit :thumbup:

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."

  • Naja so eine Faustformel gibt es ja nicht. Je teurer desto sicherer. Außer Neuwagen oder direkt bei BMW.


    Durch den "normalen" Preis schöpft man ja keinen Verdacht ;) nur wenn es unter dem Marktwert verkauft wird.


    Natürlich sollte man grundsätzlich vorsichtig sein.

  • Naja so eine Faustformel gibt es ja nicht. Je teurer desto sicherer. Außer Neuwagen oder direkt bei BMW.


    Durch den "normalen" Preis schöpft man ja keinen Verdacht ;) nur wenn es unter dem Marktwert verkauft wird.


    Natürlich sollte man grundsätzlich vorsichtig sein.


    Sorry, hast mich nicht verstanden, ich argumentiere den höheren Preis beim Händler mit der Gewährleistung, beim Privatverkäufer ist dafür der Wagen günstiger. Hat alles vor und Nachteile.

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."