Meiner Ansicht nach ist die Gewährleistung hier sogar unerheblich. Selbst wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hätte, wäre das immer noch einen verschwiegenen Mangel. Denn schließlich ist die MULF sicherlich als voll funktionsfähig verkauft worden.
In der Realität ist die Beweisführung einer arglistigen Täuschung aber schwierig...