Hallo async,
ich bin zwar kein Anwalt, da du es aber mit einem gewerblichen Verkäufer zu tun hast, ist er verpflichet 12 Monate Gewährleistung auf seine verkaufte Ware zu geben.
Hier sollte auf die 6 Monats Frist zählen, wo der Händler nachweisen muss, dass es nicht beim Kauf schon so war.
Solange der Kauf nicht länger als 6 Monate her ist, muss er dir erstmal beweisen, dass du das Siegel beschädigt haben sollst.
Desweiteren sind Unternehmen verpflichtet, Ware nach erhalt umgehend auf Mängel zu überprüfen. Da der Händler das Navi schon mit defekten Siegeln erhalten hat, so wie du auch,
hätte er sich frist gerecht melden müssen und nicht nach 6 Wochen!!
An deiner Stelle würde ich dem Verkäufer eine Frist von 2 Wochen setzten, wo entweder Ersatzware oder Geld zurück, dafür würde ich o.g. Punkte erwähnen, ansonsten würdest du die Angelegenheit deinem Anwalt übergeben, der sich der Sache annimmt...
LG Alex