Beiträge von stev

    Das mit dem nachgefüllten Kühlwasser ist ein Argument. Aber Dein Hinweis auf BGB 433(2) ist nicht schlüssig.
    Hier BGB §433(2): "Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."
    Daneben Garantie ist nicht "Gewährleistung".

    §433 wurde vom Verkäufer nicht erfüllt. Der Part "Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen." ist nicht gegeben, da ja ein Sachmagel vorhanden ist.
    Absatz 2 wurde voll erfüllt. Die Karre hat er ja bezahlt. Spielt hier also absolut keine Rolle!!!!


    Wichtiger ist eher §434 "Sachmagel" dann kommt nämlich §437 "Rechte des Käufers bei Mängeln" und das leitet uns zu §439 "Nacherfüllung" Da §437 Absatz 1 und 2 für valec82 nicht viel bringt wenn er das Auto nur fahrtüchtig haben will. Außerdem läuft das mit Absatz 1 und 2 nicht so einfach.

    Die Garantie wird auf jeden Fall greifen, die Frage ist, ob die Gewährleistung greift. Gut, das Argument des Händlers "Wir haben den Wagen gecheckt", kannst Du sicherlich mit dem defekten Querlenker aushebeln. Aber wie ist das mit dem Argument, dass sich ein Vorschaden nicht erst nach 7000km zeigt?

    Er musste häufiger Kühlerwasser nachfüllen. Das darf eigentlich nicht sein. Auch wenn es sich erst nach 7000 km zeigt, zählt es als "versteckter Mangel" und fällt somit wieder unter die Gewährleistung. Das es kein versteckter Mangel ist, muss er dir erstmal richtig nachweisen.

    Kein Ding dafür ist das Forum da :thumbup:


    Und ich kann Alamais Beitrag 100% unterschreiben. Schließ eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab und wenn du noch ein bisschen was übrig hast, auch eine für Vertragsrecht. So spart man definitiv am falschen Ende. Allein für Beratungen ist sie schon ihr Geld wert. Kanns dir wirklich nur raten ^^

    So ist es der vernünftigste Weg. Aber Fakt ist, dass der Verkäufer für sämtliche Kosten aufkommen muss. Wenn er es bei sich machen will, muss er auch die Transportkosten übernehmen. Fahren wird wahrscheinlich nicht möglich sein. ^^


    Das mit dem Anwalt war nur für eine kostenlose Beratung gemeint. Damit du sicher weist, für was er aufkommen muss und was nicht. Einschalten würde ich auch nur dann einen, wenn er sich -wie du schon sagtest- stur und dumm stellt.


    Wünsch dir auf jedenfall viel Glück, dass alles reibungslos vonstatten geht :thumbup:

    Genau du kannst die Diagnose von deinem örtlichen Händler hernehmen und dem Verkäufer sagen wie es aussieht.


    Nachdem du das Auto erst 5 Monate hast, muss ER beweisen, dass der Schaden von dir verursacht wurde. Nach den ersten 6 Monaten musst du beweisen, dass der Schaden schon bei Kauf bestanden hat.


    Somit MUSS! er den Mangel auf seine! Kosten beseitigen. Europlus, Laufleistung und Alter spielt dabei keine Rolle.


    Wenn du komplett auf der sicheren Seite sein willst, ruf einfach kurz bei einem Anwalt an und lass dich beraten, wie du am Dümmsten vorgehst.


    EDIT: Genauso wie in deinem Nachtrag sieht es aus. Der Händler muss aber den Schaden beseitigen. Wenn du es bei einem anderen machst, musst du dafür zahlen. Die Diagnose kannst du aber auf jedenfall verwenden!


    Was machst du denn beruflich?? Solltest LKW fahren da freut sich jede Spedition wenn du so vorrausschauend fährst wie du sagst und 1 km vorraus schaust und dort nen OPel Corsa erkennst der "sicherlich" gleich vor dir ausscheert. Bei so vielen Sachen wo du dich wiedersprichst geb ich Noob recht......du merkst garnicht wie unglaubwürdig du dich machst. Spuckst größe Töne wegen Verbrauch usw willst 200PS haben und verbläst mit nem Seat nen 320D wo du erst nach 260.000 die Bremsen wechselst


    @Noob

    Da muss ich leider auch rechtgeben. :whistling:


    Vieles ergibt irgendwie nicht sooo viel Sinn. :meinung: