Also, hier die rechtliche Lage: (nicht umsonst habe ich das mal gelernt
)
Sollten die Daten, die in der Mail die du bekommen hast extakt (!) mit den Daten deines Angebots übereinstimmen reicht eine Bestätigung deinerseits damit ein Kaufvertrag zustande kommt. Stichwort zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Weichen die Daten seiner Mail auch nur im geringsten von deinem Inserat ab handelt es sich um ein Angebot von Seiten des Käufers, auch dieses bekommt seine Gültigkeit erst durch Zustimmung deinerseits.
Kaufverträge dieser Art bedürfen keiner Unterschrift.