Beiträge von FireBlade

    Grad zufällig drüber gestolpert, passt aber ziemlich gut zum aktuellen Fall, finde ich:

    Link


    Standheizung
    >> Ist dann Standard, dass diese per Fernbedienung startbar ist?


    Yup, war bei mir zumindest so. Sonst auch irgenwie (fast) sinnlos. :)

    Zitat


    Zentralverriegelung mit Diebstahlsicherung und Crashsensor
    >> Was meint "Diebstahlsicherung" in dem Zusammenhang


    Denke mal das ist die Wegfahrsperre.


    Falls dú die VIN hast (zumindest letzten 7 Stellen), dann könnte man online nachschauen was alles genau verbaut ist.


    Was mich noch wundert: Auf einem Bild ist die Mittelarmlehne im Fond runter geklappt (man sieht den Stoff der Lehne). Irgendwo hab ich gelesen, das Ablagenpaket beinhalte Becherhalter in der hinteren Lehne, ggf. sogar 12V-Anschluss. Muss ich jetzt vermuten, dass das Auto gar kein Ablagenpaket hat? Oder besteht diese Lehne hinten evtl. aus 2 Teilen und auf dem Bild ist nur die Lehne selbst runtergeklappt o.ä.?


    Habe zwar nen E92 und keinen E91, aber bei mir im Ablagenpacket ist der Becherhalter in der mittleren Armlehe im Fond integriert und kann bei Bedarf ausgefahren werden. Dazu drückt man auf das Ende der Armlehne, dann fährt der Becherhalter aus/ein.
    12V Anschluss ist aber nicht in der Fond-Mittelarmlehen.

    Nach dem § 240 StGB begeht eine Nötigung, "wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung nötigt". Allein der Versuch dazu ist strafbar.


    Ob ein verkehrswidriges Verhalten eine Nötigung darstellt, hängt entscheidend davon ab, ob das Verhalten, welches einem anderen Teilnehmer aufgezwungen werden soll, sich als Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellt.
    So ist das Ausbremsen nach der Rechtsprechung als Gewalteinwirkung anzusehen. (BGH, NJW 1995, 3131; OLG Stuttgart, DAR 1995, 261.)
    Wer einen nachfolgenden Fahrzeugführer durch grundloses Bremsen oder durch einen überraschenden Fahrbahnwechsel zum Bremsen zwingt, bereitet ein physisches Hindernis und handelt daher mit Gewalt.


    >Quelle< u.a.


    Ob dies "vorsätzlich oder in verwerflicher Art und Weise" erfolgte (was natürlich eine Rolle spielt), kann hier, anhand der gegebenen Schilderungen, wohl keiner beurteilen und bleibt somit im Ernstfall wohl dem Richter überlassen.


    Kampf dem gefährliche Halbwissen! ;)

    Wenn jemand überholt / die Spur wechselt, hat er auch auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und darf diesen nicht behindern.
    Wenn also einer einfach rauszieht und jemanden zum abbremsen zwingt, dann ist das bereits eine Nötigung und kann entsprechend gehndet werden, wenn es zur Anzeige kommt.


    Glaub vor paar Monaten kam so ein Fall sogar mal im TV, da zog ein Autofahrer einfach raus, obwohl von hinten ein Motorradfahrer auf der lingen Spur angeflogen kam.
    Alles klimpflich abgelaufen, der Motorradfahrer hat sich nur kräftig aufgeregt. Das hat aber eine Zivilsteife, die das zufällig beobachtet hat nicht daran gehindert den Autofahrer rauszuwinken und anzuzeigen.


    Also, ich würde das Thema definitv mal mit einem Fachanwalt besprechen, wenn sich der Verursacher weigert dafür geradezustehen.
    Wenn er also darauf besteht nichts zahlen zu wollen, dann drohen neben den Kosten für die Reparatur zusätzlich noch Strafe und Punkte.
    Kann er sich ja mal überlegen.