Beiträge von Markus94

    Hallo zusammen,


    ich möchte demnächst ein AP-Gewindefahrwerk in meinen e91 bauen. Im Teilegutachten steht Radmitte - Kotflügel VA:325mm und HA:320mm.


    Viele von euch fahren das Fahrwerk ja tiefer, wie sieht das dann mit der TÜV-Abnahme und Eintragung aus?!
    Das ist dann ja keine Abnahme nach §19.3 sonder §19.2(§21) oder?


    Das heißt ich muss!! nach dem TÜV auch zur Zulassungsstelle und dies eintragen lassen?


    Oder habe ich generell etwas falsch verstanden?