Ich war mal bei der Feuerwehr aktiv, wo wir auch Schulungen über Sonderrechte im Straßenverkehr hatten. Diese gibt es nur bei Blauchlicht UND Martinshorn. Das ist meines Wissens bei der Polizei auch so. Das Blaulicht alleine gilt nur als Warnsignal, z.B. um auf eine Unfall- oder Gefahrenstelle hinzuweisen. Beim Fahren muss das Martinshorn an sein.
Hier ist es kurz erläutert, allerdings ist hier die Unfallsituation etwas anders:
http://info.folkertjanke.de/un…e-martinshorn-teilschuld/
Von daher düfte die Polizei die volle Schuld bekommen ... Hoffentlich finden sich noch Zeugen, die dir das bestätigen können.