ZitatDie MwSt ist auch bei (Privat-)Leasing Rückläufern ausweisbar.
Darum schrieb ich ja auch entweder geschäftlich oder Leasing ![]()
Die Konstellation deutet entweder auf geschäftliche Nutzung, oder ehemaliges Leasingfahrzeug hin.
Muss beides nicht schlecht sein, sollte man nur sorgfältig beachten bei so einem exklusiven Kraftpaket.
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