Beiträge von BlackRacer

    Hey, also ich bin die den Goodyear eagle F1 rundum mit 235/35ZR19 Gefahren war sehr gut und hat lange gehalten.
    Dann bin ich Pirelli in 235/35 und 255/30 Gefahren und 235/35 und 265/30 auch in Pirelli.
    Wahr immer sehr zufrieden damit.


    Jetzt hole ich mir 20Zöller und mir wurden die Hankook bzw der Dunlop empfohlen.
    Für den gleichen Preis habe ich dann den Dunlop bestellt.

    Ein Arbeitskollege von mir wollte nen Nankang Reifen kaufen. Der wurde auch gut getestet.
    Aber der Unterschied zu seinem Reifen ist halt das der testreifen für nen Kleinwagen war und er hält ne Dimension von 225/50ZR17 für sein Insignia brauch und mit der Dimension hat der selbe Reifen eben wirklich sehr sehr schlecht abgeschnitten.


    Man muss auch immer auf die Dimensionen in den Tests achten. :thumbsup:

    Hier nochmal zum nachlesen. Steht im Gesetz da Brauch er noch nicht mal zeugen oder sonst was.


    Entgegen einem verbreiteten Rechtsirrtum ändert das Wegerecht nichts an der Vorfahrt. Kommt es zum Unfall, weil das Einsatzfahrzeug beispielsweise eine rote Ampel überfahren hat und mit einem Auto zusammenstößt, das „grün“ hatte, dann wird dies in aller Regel dem Fahrer des Einsatzfahrzeugs zugerechnet (§ 35 StVO):
    „(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“
    – Auszug aus § 35 StVO (D)
    Das bedeutet, dass sich ein Einsatzfahrzeug vorsichtig und langsam in eine schlecht einsehbare vorfahrtberechtigte Straße hineintasten muss, bis sich der Fahrer davon überzeugt hat, dass offensichtlich alle Vorfahrtberechtigen die Lage erkannt haben und anhalten werden. Außerdem müssen die notwendigen Signale rechtzeitig und ausreichend lange gegeben werden. Auch dann darf sich der Fahrer nicht darauf verlassen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen haben.[1] Sonder- und Wegerechte entbinden nicht von Haftungs- und Sorgfaltspflichten.
    Die zivilrechtliche Haftungsaufteilung bei einem Unfall wird von den Gerichten jedoch unterschiedlich – auch zu Ungunsten der anderen Verkehrsteilnehmer – vorgenommen. Die anderen Beteiligten können durch überhöhte Geschwindigkeit oder laute Musik im Fahrzeug zum Unfall beigetragen haben und müssen dann Zahlungen der Kfz-Haftpflichtversicherung und resultierend Nachteile beim Schadenfreiheitsrabatt hinnehmen.


    Denke das hilft dir vielleicht weiter :thumbsup: