Falsch. Wenn auf einer Rechnung der Vermerk "unter Vorbehalt" gemacht wird, heißt dass, der Kunde hält sich ein juristisches Prüfungsrecht von mindestens 14 Tagen vor. In diesem Zeitraum kann die rechnung, jede Rechnung auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Das ist gängig bei Mahnungen, Regressvorderungen, Abschleppkosten, sogenannte Haustürgeschäfte, usw.
Der Kunde kann danach juristisch auf den Vermerk verweisen und so seinen Anspruch geltend machen, die Rechnung wurde falsch erstellt, durchsetzen.
Ich habe es auf die Werkstatt bezogen. Dienstleistung gegen bares. Hier hat der Kunde kein Prüfungsrecht. Ist def. so!