Beiträge von Melrakal
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Was ein Monster
Glückwunsch dazu
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Lass dir am besten die Rechnungen zeigen, vor allem die von den Lagerschalen
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seh ich auch so. Wenn der TE Neuigkeiten hat, kann er mich oder einen der anderen Mods gerne anschreiben, aber der Thread führt erstmal zu nichts.
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Normalerweise setzt das H-Kennzeichen aber voraus, dass der Wagen original ist
Da wird der Motor sicher ein Hindernis. Dir fehlen, sofern der C20XE 10 Jahre jünger ist, als der Wagen selbst, mal eben 7-8 Jahre zum H-Kennzeichen
Und selbst dann ist der Wagen nicht OriginalHier vom ADAC dazu:
ZitatFür das Historische (H)-Kennzeichen gelten die Details wie unter „Reguläres Kennzeichen“. Einzige Abweichung: Steuersatz pauschal 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad). Am rechten Rand trägt das Kennzeichenschild neben der üblichen Buchstaben-/Ziffernkombination den Großbuchstaben H. Das H ist aber kein Bestandteil der Erkennungsnummer.
Voraussetzungen für die Erteilung: Das Fahrzeug muss vorwiegend zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ eingesetzt werden. Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Zudem muss nach § 9 (1) der seit 1.3.2007 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z.B. bei DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV) ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer erstellt werden. Dabei wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand befindet. Störend wären hier etwa typ-unpassende Details, wie ein fremder Motor oder z.?B. ein Wohnmobil-Ausbau eines ehemaligen Feuerwehr-Mannschaftswagens. Auch ein schlechter Erhaltungszustand kann die Erteilung verhindern.
Anders als beim roten Oldtimer-Wechselkennzeichen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen bei der Verwendung. Eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeuges ist allerdings nicht gestattet (bei Lkw keine gewerbliche Nutzung).
Nur mit diesem bzw. dem 07er-Kennzeichen ist ein Befahren von „Feinstaubzonen“ möglich. Ein Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren reicht allein hierfür nicht aus.
Bei Verwendung des H-Kennzeichens gibt es keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland. Eine Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist im Übrigen nicht möglich. -
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Du hast den Eingangsthread aber schon gelesen, oder? Er war bereits bei BMW, und da der Vorbesitzer den Wagen nicht bei BMW hat warten lassen, sind auch solche Überlegungen hinfällig.
Ich empfehle dir den Gang zum Anwalt. Sollte der Vorbesitzer die anstehende Reparatur der Steuerkette beim Kauf verschwiegen haben, musst du nachweisen, dass er davon wusste... Also... Anwalt -> Der weiß, was zu tun ist. Bei der Summe würde ich auch die 150€ Beratungskosten, falls du keine Rechtschutzversicherung hast, in Kauf nehmen.
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Thread in den richtigen Bereich verschoben.
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10 Jahre... wow
Auf die nächsten 10