Also so wie du das schilderst ist es doch einfach ganz klar:
§10 StVO Anfahren vom Fahrbahnrand:
"Wer vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
Der Bus stand ja am Fahrbahnrand und wollte wieder anfahren...
Bei dir ist es zu einem Unfall gekommen, die Gefährdung also sogar überschritten. Damit ist auch der Busfahrer ganz klar Unfallverursacher.
Im Regelfall machen die da gar keinen großen Juchhei draus und dein Schaden wird reguliert.