Beiträge von MichaelS.

    Guten Morgen,


    Fehler werden, nach ihrer Bedeutung/ Wichtung, in unterschiedlichen Ebenen des Fehlerspeichers abgelegt.
    Sporadische/ Passive Fehler: 1. Ebene --> werden kurz angezeigt, danach in der CheckControl abrufbar --> Löschbar mit Diagnosesoftware, auch BMWhat


    Dauerhafte/ Aktive Fehler: 2. Ebene --> werden immer im Kombi oder dauerhaft über CheckControl angezeigt --> Löschbar mit Diagnosesoftware, bedingt BMWhat --> aber nur, wenn der Fehler tatsächlich nicht mehr vorhanden ist; nach Reparatur oder Austausch.


    Bei Sicherheitsrelvanten Fehlern (Bremsen, auch Bremslichter, Airbag, Motor ...) werden diese im Schattenspeicher abgelegt. Dieser ist nur für Diagnosesoftware sichtbar, BMWhat dürfte auf diesen Speicherbereich keinen Zugriff haben.
    Eine Deaktivierung der Spannungsüberwachung im Nachgang ist also nicht zielführend, da der Fehler entweder nicht behoben wurde bzw. die richtige Ebene des Fehlerspeichers nicht erreicht wurde.


    Ein Unfall wird im Crashdatenspeicher abgelegt. Dieser kann 3 - 5 Ereignisse speichern (vom Baujahr abhängig). Diese Einträge sind nicht löschbar. Ist dieser Speicher voll, muss das Steuergerät ausgetauscht werden, falls das bei diesem Fahrzeug dann noch Sinn macht, da die abgelegten Einträge zu Airbag und/ oder Gurtstraffer nicht mehr gelöscht werden können.


    Gruß
    Michael

    Hallo Christoph,


    der "Crashsensor" (eigentlich Airbagsteuergerät "ECU") wird nicht ausgetauscht.
    Der Fehler selbst wird, sofern alles korrekt verbaut, nicht mehr angezeigt, d.h. keine Airbagwarnlampe im Kombi.
    Im Fehlerspeicher selbst bleibt der Eintrag bestehen, dieser kann per Diagnosesoftware gelöscht werden.
    Für den Crashdatenspeicher gilt dies nicht.
    Dieser Speicher kann max. 3 - 5 Einträge (dies ist vom Steuergerät und Baujahr abhängig) enthalten.
    Danach kann auch der Fehlerspeicher nicht mehr zurückgesetzt werden.


    Meine "Vorredner" haben allerdings recht; offiziell darfst Du keinen Airbag ein- oder ausbauen.
    Außerdem unterstelle ich Dir "Laienkenntnisse", damit meine ich, dass Du den Schadensumfang nicht vollumfänglich
    einschätzen kannst. Das nehme ich natürlich zurück, falls Du tatsächlich Kenntnisse im Unfallschadensbereich haben solltest... :D
    Es kann durchaus mehr beschädigt sein, als das von Dir genannte.
    Dafür gibt es Gutachter, dessen Kosten in Deinem Fall ja die Versicherung übernimmt; sofern


    Du den Schaden gemeldet hast (Polizei oder Förster) bzw. nachweisen kannst, dass es ein Wildunfall war.


    Da der Airbag als auch der Gurtstraffer ausgelöst haben, gehe ich davon aus, dass Deine Geschwindigkeit über 27 km/h lag.
    Leider sagst Du nichts zu der Art von Wild, die Du erlegt hast...
    Ich nehme aber an, dass es mindestens ein Reh war, bei einem Hasen, Dachs oder Fuchs sollte der Airbag nicht auslösen.
    Außer die Geschwindigkeit und damit verbundene negative Beschleunigung haben die ECU veranlasst den Airbag zu zünden.


    Gruß
    Michael