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    Herzlich Willkommen,


    es kommt auch noch darauf an, ob Facelift oder nicht. Der Facelift hat meines Wissens eine breitere Spur. Und dann könnte das mit 20er schon recht eng werden.

    Dir wird 100% keine mitschuld gegeben.


    Kannst Du ihm das also garantieren? Es gibt eine so genannte Betriebsgefahr für ein Kfz, welches bewegt wird. Diese liegt regelmäßig bei 20 - 30%. Aus der Betriebsgefahr heraus haftet der Fahrer, oder und der Halter. Wenn kein überwiegend Schuldiger gefunden werden kann, dann wird die Schuld halt 50:50% geteilt. So einfach macht sich das Gericht. Damit es aber nicht so einfach erscheint, ziehen sich solche Fälle meist über lange Zeit hin. So dass der Geschädigte lange Zeit auf sein Geld warten darf.


    Auch wenn der mann sagt dass du zu schnell gefahren bist,
    ist dass für dich egal.
    Der hat keine messung durchgeführt, und der kann auch nicht sagen wie schnell du gefahren bist.


    Leider ist er aber Zeuge. Er will ihm ja kein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung verhängen. Und da reicht dann einfach nur die Aussage: Ich hatte das Gefühl, für diese Verkehrssituation ist der Fahrer zu schnell gefahren. 8|


    Wenn du die Polizei gerufen hast, dann brauchst du dir keine sorge zu machen.


    Das kann ich auch nicht unbedingt unterschreiben. Da muss man heutzutage auch schon höllisch aufpassen. Habe schon mehrfach die Erfahrung machen müssen, dass sich Polizisten nicht ganz so gut im Straßenverkehrsrecht auskennen.
    Ganz dummes Beispiel. Ich musste 2 Polizisten schon einmal klar machen, dass in einer 30 Zone grundsätzlich rechts vor links gilt( wenn keine sonstige Vorfahrtsregelung stattfindet). Und wie kann denn in einer rechts vor links-Situation ein Vorfahrtberechtigter vor dem Wartepflichtigen warten müssen??? ?(
    Da haben die mich mit großen Augen angeguckt. "Ach ja, stimmt ja"


    Ich wünsche Dir lowrider für diese Geschichte alles erdenklich Gute aber wahrscheinlich kommst Du um eine Teilschuld nicht herum. Es sei denn der Unfallgegner gibt die volle Schuld zu. Was aber eine Obligenheitspflichtverletzung darstellen würde.