wer hat in dem Zusammenhang (Spurplatten + Federn) ühaupt von Einzelabnahme gesprochen ?
wenn für beides TGAs vorhanden sind sollte das eigentlich nicht so sein
(Ausnahme Hessen, oder ticken die in Neufünfland auch so verquer ?)
Danke für eure Antworten :).
Die Aussage kam vom Chef des Autohauses, das in Thüringen liegt. Ich wohne in Bayern (auch wenn mir die gebürtigen Würzburger dafür den Hals umdrehen ). Er meinte auf jeden Fall, dass der TÜV beides nicht gemeinsam eintragen kann, da es gemeinsam eine Einzelabnahme wäre (die der TÜV in Thüringen nicht machen darf) und er daher jetzt nur das Fahrwerk eintragen lassen würde. Dazu meinte er noch, dass der TÜV es nur machen könnte, wenn er es an zwei getrennten Terminen abnehmen würde
.
Mir war das allerdings alles vollkommen neu.
Was stimmt denn jetzt?
Hier mal ein Link zum Gutachten des Fahrwerks:
http://preisliste.ac-schnitzer…er-F20-F21/3130220310.pdf
Besonders interessant vielleicht Punkt III. 2 auf Seite 5. Ich kann leider nichts raus kopieren, da geschützt.
Und hier einer zum Gutachten der Scheiben: B75726-15
http://www.h-r.com/bin/75726.pdf
Ich fahr übrigens inzwischen einen M135i, keinen E90 mehr.
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe