Achso das hätte die Werkstatt wissen müssen. Na das ist ja interessant die waren selbst erstmal ratlos. Schade nur das man keinerlei Unterlagen bekommt was genau gemacht wurde. Und Historie auslesen geht ja hier auch leider nicht mehr...
Beiträge von MG-Berlin
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Genau es handelt sich um ein Automatik. Dann kann das schon sein, dass es daran liegt. Auf jeden Fall bisher keinerlei Probleme.
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Ich wollte meine Erfahrungen zum Update auch einmal mitteilen.
Ich war schon im Juli wegen länger bestehenden Problemen mit USB und Bluetooth (USB wurde nicht erkannt oder einfach die Verbindung unterbrochen, keine Verbindung über Bluetooth zur Freisprecheinrichtung und Navi …) bei BMW. Dort wurde mir mitgeteilt, dass mit einem Softwareupdate das Problem behoben sein könne da wohl noch die Software vom Werk installiert sei. Also los ging es Fahrzeug blieb da und ich erhielt nach ca. 5 Stunden einen Anruf die Software wäre ohne Probleme installiert jedoch leuchtet die Motorkontrolleuchte wegen Probleme mit dem Bremsunterdruck oder so ähnlich. Sie müssten Rücksprache mit München halten und melden sich dann wieder. Am nächsten Tag kam der Rückruf und man wisse woran es liegt. Bei meinem Fahrzeug wären wohl Sensoren noch nicht verbaut und irgendwelche Hardware nicht kompatibel, das Fahrzeug müsse deswegen umgerüstet werden. Ohne Nachfrage wurde mir sofort mitgeteilt die Umrüstung übernehme selbstverständlich BMW. Nach weiteren zwei Tagen erhielt ich die Nachricht es sei jetzt alles OK der Wagen wurde umgerüstet und ich könne ihn abholen. Seitdem habe ich keinerlei Probleme und Bluethooth sowie USB usw. funktionieren jetzt einwandfrei. Leider habe ich von BMW jedoch keinerlei Unterlagen erhalten was nun genau geändert wurde.
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Wir fahren im Sommer auch RFT Reifen und haben uns für den Winter Non-Flat-Reifen zugelegt.
Da wir auch unsicher waren wie es Rechtlich aussah erkundigten wir uns per Email u.a. bei TÜV und der Dekra.- TÜV Antwort:
Es gibt keine gesetzliche Regelung in der StVZO die zwingend ein Ersatzrad oder Pannenset vorschreibt.
- DEKRA Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:
Eine gesetzlicher Verpflichtung zum Mitführen eines "Pannensets" (oder Reserverads) anstelle der Verwendung von Runflat-Reifen besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme- Auto-Bild.de Antwort:
Lieber Leser,
u.W. ist der Autofahrer nicht verpflichtet, ein Pannenset mitzuführen,
wenn kein Reserverad an Bord ist.Wir würden es allerdings empfehlen, um im Pannenfall mobil zu bleiben.
Zum Wechsel von Runflat- zum normalen Reifen ist anzumerken, dass es
bei Verwendung der Runflat-Originalfelge zu Problemen bei der
Demontage des Normalreifens kommen kann. Aufgrund des stärker
ausgeprägten Humps (Montagehöcker auf der Felge) lässt sich der
Normalreifen schwerer demontieren und es kann zu Beschädigungen
kommen. Ein häufiger Wechsel (z.B. zwischen Sommer- und Winterreifen)
ist z.B. auch nicht ratsam.------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Ihr AUTO BILD-Team- Auf telefonischen Anfragen beim ADAC und beit der ARAG (kostenlose Hotline der RA für Versicherte)
erhielten wir die gleichen Aussagen.