Beim Privatkauf muss der Verkäufer doch ein halbes Jahr geradestehen für Schäden die schon vorher bestehen,
Wo steht das ???
Hier vielleicht mal ein wenig Fakten:
Bei Verkäufen von privat an privat wird die Mängelhaftung
des Verkäufers häufig durch Klauseln wie "unter Ausschluss jeder
Gewährleistung" ausgeschlossen - das Fahrzeug wird also "wie gesehen"
erworben. Ein solcher Haftungssausschluss gilt indes nicht für Mängel,
die der Verkäufer dem Käufer arglistig verschwiegen oder hinsichtlich
solcher Eigenschaften, für die der Verkäufer dem Käufer
eine Garantie gegeben hat. Dies betrifft auch die Zusicherung, das Fahrzeug
sei mangelfrei. Ein arglistiges Verschweigen liegt vor, wenn der Verkäufer
den Mangel des Wagens kennt oder zumindest mit dessen Vorhandensein rechnet
und wenn er darüber hinaus davon ausgeht, dass der Käufer bei
Kenntnis des Mangel den Vertrag nicht abschlösse. In der Praxis kommt
dies häufig beim Verschweigen von Unfallschäden vor. Hier ist
zu beachten, dass der Verkäufer den Käufer unaufgefordert von
Vorschäden in Kenntnis zu setzen hat. Bei einer Vereinbarung "gekauft
wie besichtigt" sind lediglich offensichtliche Mängel von der Haftung
ausgeschlossen, versteckte Mängel jedoch nicht.
Bei einem privaten Verkäufer kann der Käufer im Falle eines
unwirksamen Haftungsausschlusses den Vertrag anfechten und das Fahrzeug
zurückgeben oder aber die Beseitigung des Mangels verlangen wenn dies
nicht mit unverhältnismäßigen Kosten für den Verkäufer
verbunden ist. Der Käufer kann auch vom Vertrag zurücktreten,
den Kaufpreis mindern oder die Reparatur zu
Lasten des Verkäufers durchführen lassen. Der Käufer ist
dafür beweispflichtig, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Ein Privatverkäufer muss also erst einmal für gar nichts grade stehen, insofern es nicht bei Übergabe offensichtlich vorhanden war oder aber im Kaufvertrag vermerkt (am Besten "inkl. Folgeschäden"). Ein versteckter Mangel ist hier ja nicht gegeben in deinem Falle, da der Verkäufer davon ausgehen muss, dass in der Werkstatt alles genau berücksichtigt wurde und etwaige Folgeschäden somit kein versteckter Mangel sein wird.