Beiträge von bmwfanatic

    ich sag jetzt mal "jein" dazu, dass die meisten anderen wohl ne weisse weste haben..


    erstens mit der vorgeschichte wird ja wohl nach drogen gesucht, also das ich urintest machen muss oder mir zumindest tief in die augen geschaut wird, aber bin ja nicht in richtung illegales tuning bekannt.


    Des weiteren weiss ich auch nichtmal, ob überhaupt was darüber im Polizeicomputer steht...


    Fakt ist: das verfahren wurde offiziell eingestellt, weil ich ja unterm grenzwert war.


    zu dem zweck werd ichaber noch meine Daten abfragen die gespeichert sind, und dann ggf. eine Löschung beantragen. Denn zu einem eingestellten Verfahren müssten eigentlich die Daten automatisch gelöscht werden.

    Gem. § 2a Abs. 1 Satz 6 und 7 StVG endet mit Entziehung der
    Fahrerlaubnis eine eventuell noch bestehende Probezeit. Sobald eine
    erneute Fahrerlaubnis erteilt wird, beginnt auch eine neue Probezeit.
    Diese darf aber nach Satz 7 die Restdauer der zuvorigen Probezeit nicht
    überschreiten. Sofern Ihre Probezeit bereits abgelaufen war, dürfte
    demnach keine erneute Probezeit erteilt werden.


    Dies widerspräche auch der Gesetzesbegründung zur Einführung des §
    2a StVG (vgl. BT-Drucks. 10/4490). Demnach soll durch die Probezeit bei
    FahrANFÄNGERN eine erhöhte Vorsicht erreicht werden und dadurch die
    Folgen der Unsicherheit als Fahrneuling gemindert werden. Auch spricht
    das Gesetz eindeutig vom "erstmaligen" Erwerb der Fahrerlaubnis. Ein
    erneuter Erwerb, wie in Ihrem Falle, begründet daher nicht den Beginn
    einer neuen Probezeit.




    Auch der neuere § 2a Abs. 2a StVG ändert hieran nichts. Demnach kann
    zwar die Probezeit unter bestimmten Voraussetzungen um 2 Jahre
    verlängert werden. Eine Verlängerung ist jedoch sinngemäß nur möglich,
    wenn die ursprüngliche Probezeit noch nicht abgelaufen ist. Hiervon gehe
    ich in Ihrem Fall aber aus.




    Fazit: Sofern Ihre Probezeit zum Zeitpunkt des Verstoßes, der zum
    Entzug des Führerscheins geführt hat, bereits abgelaufen war, erhalten
    Sie bei Erteilung eines neuen Führerscheines keine erneute Probezeit.


    Führerschein Neuerteilung nach Entziehung / Probezeit
    Nein, die Anordnung einer neuen Probezeit nach Führerscheinentzug ist rechtlich nicht zulässig, wenn die ursprüngliche Probezeit bereits abgelaufen war. In…
    www.frag-einen-anwalt.de

    naja ich war knapp 10 jahre aus der Probezeit draussen, aber eben dieses schnell googlen hat mich zum Ergebnis gebracht, dass ich wieder Probezeit hab. Das genaueste wird mir wohl der Chef vom Landratsamt sagen können.
    Das jeder erneute Drogenverstoß erneut in einer MPU endet bzw enden muss ist mir absolut bewusst.


    Dies wird aber absolut nicht wieder vorkommen hoffe ich.


    Auch war mein Verstoß unter dem Grenzwert. nachgewiesen wurde Exstasy in einer Konzentration von 2 Nanogramm / milliliter.
    Der Grenzwert der Polizei lag zum damaligen Zeitpunkt bei 25 Nanogramm also über 10 mal Höher.
    Von seitens Der Polizei hatte ich auch kein Fahrverbot und keinen Euro Strafe.


    Nur das Landratsamt hat mir den Schein weggenommen, da die mir, durch die (wenn auch durchaus sehr sehr) geringe nachgewiesene Menge zur Last legen, dass ich Konsument sei, und bei so harten Drogen reicht selbst "einmaliger" Konsum um Fahreingnung in Zweifel zu stellen.


    Finde ich auch absolut richtig, jedoch hat es mit mir leider einen unbescholtenen erwischt.


    Drogenfrei, Alkoholfrei, 10 Jahre aus der Probezeit, 300.000km Gesamtfahrleistung Unfallfrei, Akademiker.

    Hallo.


    ich fahre einen BMW mit Downpipe. Aufgrund eines Unglücklichen Umstandes habe ich meinen Führerschein verloren. Mir wurde eine Drogenfahrt nachgewiesen, obwohl ich keine Drogen genommen habe. Mir muss etwas untergejubelt worden sein. Darum geht es aber nicht.


    Ich muss jetzt eine MPU machen, um meinen Führerschein wieder zu bekommen. Die habe ich bereits gemacht mit Vorbereitung und allem was dazu gehört.


    Meines Wissens nach habe ich danach wieder 2 Jahre Probezeit, wie ein Führerscheinneuling, obwohl ich bereits viele viele Jahre aus der Probezeit draussen war.
    Ich habe gelesen, das bei Vergehen im Punktebereich (Weiss nicht ob 1 Punkt oder erst ab 2 Punkten) dann sofort wieder eine MPU ansteht, auch wenn sie mit der vorigen Fragestellung nix zu tun hat.
    Beispiel:
    Fragestellung MPU nimmt er weiterhin drogen?
    -Mpu bestanden.


    Dann geblitzt mit 41 km/h
    Auflage eine neue MPU mit der Fragestellung warum man gerast ist machen und ob das weiter vorkommt.
    nur wenn bestanden Führerschein behalten, ansont abgeben.


    Wie verhält es sich beim Fahren mit Downpipe.


    Meiner Meinung nach, ist dies nur schwer zu erkennen und schwer zu finden, aber bei meinem Glück jetzt bin ich lieber übervorsichtig.


    Was genau ist das Fahren mit Downpipe von den Konsequenzen her?


    Wurde schon mal jemand erwischt?


    Straftatbestand? Ordnungswidrigkeit?


    Danke für eure sachlichen Antworten, und bitte keine weiteren Frage zur Vorgeschichte und zum Führerscheinentzug. Das steht nicht zur Debatte.