Man sollte beachten, dass der Rabattschutz bei einigen Versicherungen nur so lange besteht, wie man die Versicherung auch nicht wechselt. Die Versicherung stuft dich also in der Tat intern hoch, berechnet dir aber weiterhin die günstigen Beiträge. Und auch wenn du 2-3 Jahre später die Versicherung wechselst, wird der SF-Rabatt weitergemeldet, den du hättest wenn du keinen Rabattschutz genommen hättest.
z.B. HUK24
ZitatAlles anzeigenI.3.6 Rabattschutz – ein Schaden ist frei
Haben Sie mit uns für Ihren Pkw zum Zeitpunkt des Schadenfalls Rabattschutz
vereinbart, ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko
je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Der rabattgeschützte
Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr.
Die Sondereinstufung berücksichtigen wir bei der Auskunft an den Nachversicherer
nach I.8.2 nicht.
Ich weiß nicht, ob das bei allen Versicherungen mit Rabattschutz so ist, aber man sollte es bedenken. Vor allem da auch die Versicherung den Vertrag kündigen könnte.