Beiträge von xXBierkrugXx


    Was n Schwachsinn, laut §16 StVO ist das unzulässig (Ordnungswidrigkeit), sowohl Licht als auch Signalhorn. Siehe StVO:



    Sorry, für solche unqualifizierten Äußerungen habe ich kein Verständnis. Erst erkundigen, dann posten!


    Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:


    — Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.


    — Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.


    Und, durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb soll man sie nur kurz betätigen, wenn überhaupt.


    Noch zu anderen Zwecken? Laut StVO nicht! Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.


    Wenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher herangefahren ist (sonst wird es unter Umständen zur Nötigung, wie auf unserem Bild) und nicht so, dass der Vorausfahrende geblendet wird


    Die Benutzung der Lichthupe, um darauf hinzuweisen, dass man auf seinen Vorrang verzichtet, ist unzulässig (dazu § 16 Absatz 1 StVO lesen).



    Wenn ich mit 250 ankomme und sehe da ist eine Kolonne und ich denke das einer rausziehen wird sehe ich mich und ihn gefährdet!!!


    So kann man dass natürlich auch sehen wo er eigentlich auch recht hat :D

    Ich bin vor meinem Umzug oft auf der A31 Richtung Emden unterwegs gewesen - Das war genial... Auch das einzige mal, dass ich den WUSCH-Effekt spüren durfte.
    WRRRRÖÖÖÖÖÖM - da flog son Lexus IS-F vorbei... Ich war lt. Tacho bei geschmeidigen 265 km/h... Dieser Typ war mit deutlich über 300km/h unterwegs :thumbsup:


    Ich knappe 270 schau natürlich nicht in den Rückspiegel auf einmal schau ich rein BÄMM Mercedes SLS AMG.......ich rechts rein er beschleunigt ich dachte mein Motor ist aus und ich wurde auf 90 PS gestuzt :pinch::thumbsup:

    Trotzdem habe ich meist Angst, von der Lichthupe Gebrauch zu machen. Wer weiß, welcher Rentner mit zu viel Langeweile und Ehefrau im Auto vor einem ist. Und wenn es dann hart auf hart kommt, steht man da, 22 Jahre und Schwarzer BMW :lol:


    Das ist das Problem.......viele Leute haben keine Ahnung wie und wann man die Lichthupe benutzen darf.
    Unwissende und Retner meinen dann "boahhhhh so ein scheiss Raser da geh ich extra rüber" oder man darf sich dann hartes auffahren gefallen lassen sofern Leute vor einem sind :herzen:
    Oder wilde Gestiken.........

    also hier bei mir in der ecke sind ja noch viel strecken unlimitiert (a57 nach d-dorf, a1 teilweise, a4 nach aachen, 555 nach bonn etc ... da treibe ich mich ja meist rum. früher sind da alle geheizt - in der kolomme 180-220 kein thema. und jetzt? als ich gerade wieder a4 fuhr, waren alle anzeigetafeln "off". also freies blasen. ich bin als einziger mit moderaten 200 an allen vorbeigerauscht. da waren nichtmal 160-fahrer dabei. immerhin fuhren (fast) alle mitte/rechts - aber trotzdem? feierabend - freie fahrt - sonne - da gebe ich doch gummi??


    auch neulich a29 oldenburg. fast leer - gerade - trocken - perfekt um 300 zu fahren - ich mit meinen winterreifen (210) gerade mal 230 tacho (und total geärgert ;) )... aber da fuhr keiner - auch nicht BMW, Mercedes, Audi annähernd so schnell... ihr kennt das - beim überholen der "wusch"-effekt....


    Solche Opas braucht das Land^^