lach
ok das heist im Grunde das wir alle das gleiche meinen
![]()
lg
Kann hier nicht sein!
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lach
ok das heist im Grunde das wir alle das gleiche meinen
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lg
Kann hier nicht sein!
Dann mach dir mal keine Gedanken, bei der KFZ zahlen eh fast alle VR drauf.
Sie können dir die tk rauskundigen die hf muss bestehen bleiben und kann nicht gekündigt werden. Wir gehen mal davon aus das die Prämie bezahlt wurde....
Genauso kannst du bei jedem schaden innerhalb eines Monats die entsprechende Versicherung kundigen
Auch für dich z.B:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversicherung
ZitatKfz-Haftpflichtversicherungsverträge sind üblicherweise Jahresverträge und verlängern sich, sofern keiner der Vertragsparteien kündigt, stillschweigend von Jahr zur Jahr.
Man könnte auch beim Einsatz erschossen werden. Steckste drin?
Wenn er dir kündigt kündigt er dir. Dann suchst du dir einen neuen. Ändern wirst du es eh nicht.
Und kündigen wird er dir wenn durch mehrere Faktoren oder eben auch nicht z.B. haste da mehr, biste guter Kunde,
worüber läuft die Beihilfe usw. zur Not gehste da hin wo du deinen Rest hast........!
Keine von beiden, normale M-Front und Flaps sind am schönsten
Beide hässlich und die zweite mit dem Schwert rundum haushoch, aber vorne geil alder tief.
Viel Spaß beim umbauen, zwar immer schmerzhaft wenn man voller Begeisterung was neues gekaut hat, aber die Felgen sind ein glatter Fehlgriff.
Es ist eine „Tiefbettfelge“ die du dir in 8 Zoll breite gekauft hast. Klar bekommst du die Felge mit Platten raus, aber wer hinter dir fährt, …und wie gesagt dieses 1,5 cm Bett. Die Felgengröße, dass Bett da passt nichts zusammen.
Meiner Meinung nach ist 8 Zoll immer zu schmal, aber wenn dann muss das Design ohne „Bett“ sein.
Bilder Doku? Wie viel Platz gewinnt man da?
Hammer Auto.
Die Spiegel sind Original?
Sicherlich eine Pflichtversicherung, aber diese kann dir genau so gekündigt werden.
:gruebel:
Eine ordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer in der Regel bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit (Posteingang beim Versicherer) aussprechen. Bei Ablauf zum 1. Januar wäre dies der 30. November.
Bei Prämienerhöhungen kann innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung der Beitragserhöhung gekündigt werden. Das gilt jedoch nicht aufgrund einer Höherstufung nach einem Unfall.
Auch im Schadenfall steht dem Versicherungsnehmer – wie auch dem Versicherer – ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.