Erstmal danke für eure Antworten 
Jedoch möchte ich nochmal betonen, dass es mir nicht darum ging, Profit aus der Sache zu schlagen.
Deshalb habe ich mich auch dafür entschieden, den Gutachter der G-VS zu beauftragen.
Der Gutachter an sich war schon echt ok und konnte alles für mich plausibel darlegen und beweisen.
Ich denke auch kaum, dass ein anderer Gutachter, den ich aussuchen müsste - zu einem grob abweichenden Gutachten gekommen wäre.
Dadurch, dass ich keinen Gutachter persönlich kenne - wäre es so oder so schon ein "neutrales" Gutachten geworden. Ich denke es hätte nicht viel geändert.
Mein Fahrzeug weist Altschäden von knapp 5000 Eur auf, dass sind insbesondere die Vandalismusschäden am Lack auf der Motorhaube und der kompletten rechten Seite. Anders als behauptet leggt zwar nicht der Motor, aber der Turbo drückt nen bisschen öl an der Dichtung raus. Deswegen wollte ich kein Aufstand machen, da er behauptet der Motor verliert öl, dabei ist es aber der Turbo, also egal. Im Winter ist mir noch jemand leicht ins Heck gefahren, daher ist die Heckstoßstange auch kaputt. Dafür habe ich das Geld schon erhalten, jedoch habe ich das nicht repariert, da im März das Auto komplett neu lackiert wird und ich dann einen neuen unlackierten Stoßfänger gekauft hätte.
Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 4000 EUR (also der Wert meines Fhz-es vor dem Unfall!). Der Gutachter hat mir dazu die Marktanalyse per Email geschickt, die Grundlage für seine Entscheidung, um den WBW zu ermitteln. Die Marktanalyse ergab: " Der Korridor für unbeschädigte Fahrzeuge liegt im Bereich von knapp 4000 bis 6490 EUR. (DAT: 5319 EUR / Internet 3300- 12500 EUR / Car-TV 3561-6800 EUR).
Mit wissen der Lackschäden (die nun wirklich den Preis bei einem Verkauf drücken) dem kaputten Stoßfänger hinten und die anderen Kleinigkeiten, ölverlust, kratzer an dem Stoßfänger vorne. Finde ich den WBW von 4000 EUR, zumindest im Bezug der Marktanalyse, mehr als gut gewollt und mit einem Auge zugedrückt. Ich möchte damit sagen, dass selbst wenn ich einen Gutachter selbst beauftragt hätte, viel am WBW wäre da wohl nicht gegangen. Es ist nunmal ein 2L E90 den wahrscheinlich jeder 3 fährt und auch noch "erhebliche" Wertverlustschäden aufweist. Viel mehr wäre da wohl nicht gegangen, bis auf, dass die Versicherung das Gutachten nicht plausibel findet und mich nachher nochmal zu ihrem schickt.
Ärgerlich ist natürlich, dass der Gutachter mit der Kalkulation knapp 400 EUR über dem WBW ist . Ein Gutachter den man "gut" kennt, hätte sicherlich etwas gedreht - jedoch lag der mir ja sowieso nicht vor
Daher muss ich es nehmen wie es ist und ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt ja, aufgrund der 130% Regelung.
Im Bezug auf den Kommentaren zum: "Anwalt nehmen"
Das habe ich bereits auch überlegt, jedoch liegt ein Streitfall vor. Denn die Streitfrage ist nicht geklärt.
Der Fahrer behauptet, er sei nicht Schuld. Die Polizei (3 Personen) ist am Tattag zwar auch zu der Erkenntnis gekommen, dass sich der Unfall nur so ereignet haben kann, wie ich es ausgesagt habe, da relevante Spuren an meinem Fahrzeug, sowie Fahrbahn und Bordsteinkante gefunden wurden, jedoch behauptet der Taxifahrer weiterhin, er wäre nicht Schuld. Die Polizei sagte ihm noch, dass sie nicht zum ersten Mal einen VU aufnehmen und es eindeutig wäre, jedoch wolle er dabei bleiben. Die Polizei stellte ihm daraufhin noch ein Bußgeld aus. Ich glaube 30 oder 35 EUR. Auch der Gutachter schreibt zumindest im Gutachten beim Punkt "Plausibilität" Die Angaben zum Schadenhergang können nach dem momentanen Kenntnisstand dem vorliegenden Schadenbild zugeordnet werden." Jedoch ist das keine Sicherheit für mich, da es wahrscheinlich immer noch zur Vh kommen kann. Ich möchte nachher nicht auf die Kosten des Rechtsbeistandes sitzen bleiben, denn eine VRS besitze ich nicht mehr seit ca 2 Jahren. Das war auch auch einer der ausschlaggebenden Punkte, warum ich mich für den Gutachter der Geg.Vers. entschieden habe. Selbst wenn nachher das Gericht dem Schädiger zuspricht , bleibe ich nicht auf die Kosten des Gutachtens sitzen, so wurde es mir zumindest telefonisch mitgeteilt. Das Gespräch habe ich mitgeschnitten.
Um auf die Aussage von hydrou zu kommen. Eine fiktive Abrechnung bei der 130% Regelung muss es geben, da diese in vielen Urteilen und Portalen auch genannt wird. Ich habe mich wirklich die letzten 3 Tage sehr mit dem Thema auseinander gesetzt, überall geguckt, Foren quasi durchblättert. Jedoch auf meine Fragen, die oben beschrieben sind , keine Antwort erhalten. Nirgends wird erwähnt, wie ich vorgehen muss, wie abgerechnet wird, wann erfolgt die Auszahlung etc.
Ich möchte jetzt nicht alle Quellen nennen um den Beitrag überschaubar zu halten, jedoch findet man z.B. hier: #mce_temp_url# , dass eine fiktive Abrechnung ganz sicher möglich ist bei der 130% Regelung.
Ganz liebe Grüße