Es gibt seit letzten Jahres eine EU übergreifende Neureglung für die Bauartzulassung (Musterzulassung für ein Fahrzeugtyp) von neuen Kraftfahrzeugen. Hierin ist die Mindestfläche für technische Einrichtung zur Überwachung des Rückwärtigen Verkehrsumfeld (Rückspiegel) definiert und dies ist die Ursache des Übels. Bedeutet rein rechtlich, eine Änderung auf die alten kleinen Ohren ist nichtkonform der Bauartzulassung!!!
In der Realität wird dies wahrscheinlich niemanden stören, da es sich um Originalteile handelt und optisch nur für "Markenkundige" sichtbar wäre.
Gruß
Matthias