Schriftlicher Kaufvertrag ist doch nicht zwingend Pflicht, sobald Geld geflossen ist herrscht auch ein Kaufvertrag (auch wenn nur mündlich). Für den Händler wird es so jedenfalls schwer nachzuweisen das er die Garantie / Gewährleistung ausgeschlossen hat wobei letzteres ein Händler ansich nicht mal eben so ausschließen kann.
Händler kontaktieren und gucken was er sagt, sollte er dich gleich abwimmeln halt die Rechtsschutz einschalten (oder so einen Anwalt aufsuchen).
Und zur Steuerhinterziehung, kann dem Käufer relativ egal sein denn der einzige der da Klärungsbedarf hat ist der Händler wenn er die Güter die er Verkauft nicht ordentlich versteuert. Wie gesagt, schriftlicher Kaufvertrag ist kein muss in DE.
danke dir.das mit der steuer hab ich auch so gesehen.ich gucke erstmal obs ne kleinigkeit ist und wenns was großes ist fahre ich hin und spreche mit dem.denke zwar die werden uneinsichtig sein aber wie du schon sagtest rechtsschutz...