Bestimmungen im Postverkehr
Grundsätzlich
unterliegen alle Waren, die auf dem Postweg in die Europäische Union
gebracht oder ausgeführt werden, der zollamtlichen Überwachung und
müssen dem Zoll vorgelegt werden. Diesen Vorgang nennt man Gestellung.
Postsendungen innerhalb der Länder des Zollgebietes der EU werden nicht
von der deutschen Zollverwaltung behandelt, da sie im Binnenmarkt
befördert werden.
Sollte der jeweilige Postdienstleister jedoch
Anhaltspunkte haben, dass sich in der Postsendung Gegenstände befinden,
die gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr oder Durchfuhrverbot verstoßen, werden
auch diese Sendungen der zuständigen Zollbehörde vorgelegt. Welche
Gegenstände generell vom Postweg ausgeschlossen sind und welche nur in
begrenzten Maßen ein- und ausgeführt werden dürfen sind hier aufgelistet. http://www.posttip.de/rubrik/1…gen+beim+Paketversand.htm
Habe auch schon beim öldepot24 Bestellt und es hat alles wunderbar geklappt.
Gruß, Stefan