Beiträge von Mante

    Habe Mittwoch einen Termin beim Anwalt. Aus meiner Sicht ist das doch ganz klar arglistige Täuschung. Wenn der Ventildeckel gerissen war und notdürftig geklebt wurde, muss dieser erhebliche Mangel bekannt gewesen sein, und ist bewusst verschwiegen worden

    Nur, meinem Händler kann ich das ja nicht nachweisen, er wusste vielleicht auch nichts von dem Mangel. Aber fahrlässige Unwissenheit sollte ihn da nicht aus der Haftung entlassen, oder?

    Neuer Sachverhalt: Ventildeckel war gerissen und vor kurzem geklebt worden. Halter für Injektoren wurde mit falscher Schraube befestigt. Der Händler sagt, davon wusste er nichts, er habe den Wagen erst 1 Tag zuvor in Zahlung genommen. Somit hat wohl der Vorbesitzer das Auto irgendwie hingepfuscht, um es verkaufen zu können. Wer haftet nun? Es handelt sich ja wohl um arglistige Täuschung. Und da habe ich auch als gewerblicher Käufer Rechte

    War heute in BMW Werkstatt: Kein Fehler abgelegt, aber nach Testfahrt, wo Motor war wurde, war wieder unruhiger Leerlauf und Klacken im Motor. Man sagte, Wagen läuft nur auf 5 Zylindern. Donnerstag Termin für Diagnose. Man tippt aif Zündspule oder Injektoren. Könnte ihr euch der Vermutung anschließen?