„Sämtliche Scheiben […] müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“
Das ist das was in der stvo steht also ist das sehr waage und natürlich eine auslegungssache wie der polizist es sieht.
Lange rede kurzer sinn, bis jetzt ist alles gut schauen wir mal wie lange:D
Es werden denke ich auf jedenfall weiße kappen ausprobiert