Ja klar kenne ich auch so. Von der Achsvermessung wegen dem Sturz hab ich von keinem Tüv Prüfer was gehört. An der Achse selber ändert sich ja nicht direkt was, nur die Breite der Felge und da muss die Freigängigkeit gegeben sein. Traglastgutachten habe ich schon, Reifenfreigabe hat der Tüv bereits überprüft, Abrollumfang passt auch und wegen dem Querschnitt, das ist ja siw Serienbereifung bloß auf breiteren Felgen. Habe natürlich vorher mich schon um das meiste gekümmert sonst wäre es ein bisschen riskant gewesen Hatte gestern schon einen Termin beim Tüv und haben bereits verschrenkt und Freigängigkeit geprüft, das passt schon mal. Nun wird der Rest also nur noch Papierkram überprüft und dann hoffen wir mal das es eingetragen wird. Was mich allerdings interessieren warum du meinst das eine Achsvermessung durchgeführt werden muss. Reifenfreigabe ist klar damit geschaut ob der Reifen auf der Felge sein darf usw.
Danke schonmal