Beiträge von freakman88

    hey Carsten,


    eine solche Serie von Werkstattaufenthalten ist nicht zu beneiden. Eventuell könntest du die Möglichkeiten eines gesetzlichen Rücktritts geltend machen. Die Voraussetzung sind, dass du innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf (bei Neuwagen) einen erheblichen Mangel am Fahrzeug hast, der bereits bei Vertragsschluss bestand und trotz zweimaliger Möglichkeit der Nachbesserung nicht beseitigt werden konnte. Zu beachten ist weiterhin, dass eine Nutzungsentschädigung zu deinem Lasten berechnet werden kann, die sich nach den gefahrenen Kilometern und der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs richtet.


    Gruß freakman88

    hey Benny,


    bei deinem Leasinggeschäft ist aufgrund eines erheblichen Mangels ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht zu ziehen. Dafür muss der Verkäufer eine zweimalige Möglichkeit der Nachbesserung ohne Erfolg verstreichen lassen. Die Folge wäre eine Aufhebung des Vertrages und deren gegenseitige Pflichten. Rechtlich besteht für den Käufer aber auch die Möglichkeit eine arglistige Täuschung nach § 138 BGB festzustellen und damit ebenfalls sich vom Vertrag zu lösen. Sicherlich ist aber ein kooperativer Weg nicht immer der schlechteste.


    Gruß freakman88