hey Carsten,
eine solche Serie von Werkstattaufenthalten ist nicht zu beneiden. Eventuell könntest du die Möglichkeiten eines gesetzlichen Rücktritts geltend machen. Die Voraussetzung sind, dass du innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf (bei Neuwagen) einen erheblichen Mangel am Fahrzeug hast, der bereits bei Vertragsschluss bestand und trotz zweimaliger Möglichkeit der Nachbesserung nicht beseitigt werden konnte. Zu beachten ist weiterhin, dass eine Nutzungsentschädigung zu deinem Lasten berechnet werden kann, die sich nach den gefahrenen Kilometern und der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs richtet.
Gruß freakman88