Habe heute Nachmittag nochmal ein Hinterrad abgenommen, um nachzumessen.
Die Länge der original Radzentrierung, auf die die Spurplatte aufgesteckt wurde beträgt 14mm. Lt. Boogaloo kann eine 10 mm Spurplatte max eine 10 mm Mittenzentrierung aufnehmen. Das würde bedeuten, das die Spurplatte bei der Montage mind. 4 mm abgestanden hätte. Das wäre selbst mir aufgefallen, und dem TÜV-Prüfer wohl auch. Deshalb habe ich eine der zerbröselten Platten so gut es geht zusammengefriemelt und habe die Tiefe der möglichen Aufnahme gemessen. Diese beträgt nicht ganz 14 mm. Exaktere Angaben sind leider nicht möglich, da mir nur eine mechanische Schieblehre für Dicken-, Breiten- und Tiefenmessungen (Schieber mit Tiefenmessstange) zur Verfügung stand und sich die Spurplatten ja nicht mehr im original Zustand befinden.
Anscheinend ist der Schaden durch ein oder zwei Zehntel mm entstanden. die die original Mittenzentrierung zu lang war. Dies war für mich mit bloßen Auge nicht sichtbar.
Ärgerlich sind ,abgesehen von dem mulmigen Gefühl was bleibt, auch die Kosten. Da sind ja nicht nur die 76,-€ die ich für die Platten bezahlt habe, sondern auch noch die Kosten für die Eintragung nach §21 in Höhe von fast 90,-€ sowie für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere in Höhe von ca 30,-€. Da ich ja nicht so jeck bin, und die gleichen Platten noch mal hole brauch ich im Frühjahr das ganze noch mal von vorn mit anderen Spurplatten. 
Vielleicht hat ja einer von passende10 mm Scheiben montiert bei einer Länge der Mittenzentrierung von 14 mm oder länger. Evtl würde es ja auch passen, wenn ich statt 10 mm 12mm Spurplatten nehme. Würde ich vom Platz her auch noch eingetragen bekommen. Bin für Tipps und Rat dankbar.
Gruß
Johannes