Frage zur Garantie bzw. Gewährleistung

  • Hallo zusammen, ich habe mir vor nicht ganz einem Jahr einen gebrauchten BMW E91 325i (Baujahr 2006) gekauft. Nachdem ich ihn Ende letzten Jahres wegen einem erhöhten Ölverbrauch in die BMW-Werkstatt brachte (dort habe ich ihn auch gekauft), wurde inzwischen festgestellt, dass von Werk aus in dieser Baureihe Kolben mit einer falschen Drainagebohrung verbaut wurden. Bei den neueren Baujahren (ab 2009) wurde dies dann geändert. Nun ist es so, dass ich beim Kauf des Fahrzeugs eine einjährige Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen habe. Die Reparaturkosten liegen bei insgesamt rund 4.500 Euro inkl. MwSt. Da der Schaden von Werk aus bestand, übernimmt die Garantie auch die Reparaturkosten. Allerdings soll ich nun rund 500 Euro davon selbst übernehmen – für die Verschleißteile (Dichtungen, Frostschutzmittel). Ist dies rechtens so? Müsste das nicht auch über die Garantie oder zumindest über die Gewährleistung abgedeckt werden? Denn der Schaden bestand ja bereits ab Werk. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

  • Also normalerweise sollte das über die gewährleistung laufen, denn es ist ja offensichtlich, dass der fehler auch beim kauf schon beszand. Dann müssteste eigentlich nichts bezahlen.
    Garantien sind meist gestaffelt, und je nach laufleistung musst du dann anteilmäßig etwas zahlen.
    Aber ich würd mal auf gewährleistungsanspruch pochen


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    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Mit der Gewährleistung läuft das folgendermaßen:


    Erste halbe Jahr nach Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht bestand -> Meist nicht möglich, daher wird hier meist ohne murren und knurren abgewickelt
    Zweite halbe Jahr nach Kauf muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bei Kauf schon bestand -> wird schwer, wenn der Mangel erst in der 2. Hälfte auftrat


    Dieser Wechsel nach dem halben Jahr nennt man Beweislastumkehr.


    Da der Mangel an deinem Wagen aber bauartbedingt ist und BMW ja scheinbar dafür auch Methoden zur Behebung anbietet, die mittlerweile jedem bekannt sein dürften, würde ich auf jeden Fall versuchen, die Gewährleistungsschiene durchzudrücken.


    Bei Garantien sind Verschleißteile und Betriebsmittel meist ausgenommen, da hilft ein Blick in die Garantiebedingungen.


    Viel Erfolg damit!

  • Flüssigkeitzen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sprich wenn du beim Händler einen Gebrauchten kaufst und dir nach ner Woche auffällt, das Klimamittel fehlt, ist das dein eigenes Ding! Das musst du selbst bezahlen! Wie das mit deine ectra Gebrauchtwagengarantie aussieht, müsstest du in deinen Vertragsbedingungen finden. Oder dort mal anrufen!


    Läuft der Kolbenwechsel auf Kulanz seitens BMW oder über Gewährleistung der Garantie?

  • Also der fahrzeugkauf ist fast ein jahr her? Wielange genau? Ich würde mich an deiner stelle jetzt fix um die gewährleistung kümmern, nicht dass dich der händler etwas hinhält und dann heißt es ätschibätsch, das jahr ist rum


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    Gruß
    Arthur

  • Grüßen..,trägt jetz zwar nicht zum thema bei aber muss dich trotzdem mal was fragen!!!Wieviel öl hat dei 3er verbraucht und was wollen die da jetz dran machen!?Mich betrifft das nähmlich leider auch...

    Glaubt was ihr wollt ...Es passt schon so ;)

  • Vielen Dank schon einmal für die schnellen Antworten.


    Ich wollte das ganze eigentlich nicht verkomplizieren, aber nach den Rückfragen bzgl. der Fristen hier einmal die Daten:


    14.11.2013: Termin wegen erhöhtem Ölverbrauch – hier wurde ich bereits darauf hingewiesen, dass es an den fehlerhaften Kolben liegen könnte. Es wurde ein Diagnoseprogramm gestartet, was nach 1.000 km ausgelesen werden sollte.


    14.01.2014: Das Diagnoseprogramm hat ergeben, dass der Ölverbrauch bei rund 1,5 l auf 1.000 km liegt. Vorgabe von BMW ist ein Höchstwert von 1 l, was laut Meister aber auch schon sehr viel sein soll. Der Meister wollte nun mit BMW abklären, ob die sich an den Kosten beteiligen. Zur Not würde es die Garantie aber übernehmen.


    15.01.2014: Mitteilung des Meisters, dass sich BMW nicht an den Kosten beteiligt, da das Fahrzeug zu alt sei (Baujahr 2006). Die Garantie würde die Reparatur jedoch übernehmen. Ausnahme: Die 500 Euro für die Verschleißteile.


    17.01.2014: Ablauf der Garantie.


    28.01.-30.01.2014: Reparaturtermin - Austausch der Kolben.


    Ich hatte mich allerdings vorher abgesichert, dass die Garantie die Kosten auch übernimmt, obwohl wir mit dem Reparaturtermin die Garantielaufzeit überschreiten. Der Meister meinte nur, dass die Auftragsannahme entscheidend sei und die liegt, je nach Sichtweise beim 14.11.2013 oder 14.01.2014, aber allemal vor dem Ablaufdatum der Garantie.


    Was die Gewährleistung angeht, liegt diese doch üblicherweise bei 2 Jahren, oder? Habe den Kaufvertrag gerade leider nicht zur Hand. Weiß also nicht, ob BMW den Zeitraum evtl. vertraglich auf 1 Jahr verringert hat. Aber hierbei sollte ja auch das Datum der Auftragsannahme entscheidend sein, oder?

  • 15.01.2014: Mitteilung des Meisters, dass sich BMW nicht an den Kosten beteiligt, da das Fahrzeug zu alt sei (Baujahr 2006). Die Garantie würde die Reparatur jedoch übernehmen. Ausnahme: Die 500 Euro für die Verschleißteile.


    Klar, das Fahrzeug ist zu alt, die würden es aber selbstverständlich ab 2009 übernehmen, wenn du verstehst : :P


    Ich würde versuchen, den Preis weiter zu drücken, bzw. nochmal mit dem Meister sprechen, dennoch , für 500€ kann man den Austausch ruhig durchziehen,


    bei 1,5 l auf 1000km würd ich den Umbau durchaus vollziehen.