Mangelhafte Reparatur führt nach etwas mehr als 2 Jahren zum Schaden. Welche Rechte habe ich?

  • Hallo zusammen,


    bin mir momentan unsicher was ich machen soll, daher schildere ich hier kurz was passiert ist und würde mich über Meinungen eurerseits sehr freuen.


    Am Montag habe ich bei 180 auf der Autobahn nach eine Bodenwelle einen lauten Schlag aus dem Heckbereich vernommen. Da sich der Wagen danach nicht anders, sondern nur lauter fuhr, bin ich die restliche Strecke zur Werkstatt noch weitergefahren.


    Der Werkstattmeister rief nach 2 Stunden an und meinte, kommen Sie mal bitte vorbei, so was habe ich noch nicht gesehen.


    Der rechte hintere Stoßdämpfer ist durch die Platte, die ihn hält, gebrochen. Allerdings waren an der Hinterachse 2 unterschiedliche Dämpfer (Monroe und ein japanischer Hersteller) die auch noch unterschiedlich lang waren, verbaut. Der rechte hintere Dämpfer ist nach oben durchgegangen, weil die Platte bei der letzten Reparatur vor 2Jahren und 1 Monat nicht, wie es BMW vorsieht, ersetzt wurde, sondern die alten Teile wieder eingesetzt worden sind. Im Kostenvoranschlag waren diese Teile auch nicht berücksichtigt, die Rechnung muss ich noch raussuchen.


    Bin ein wenig sprach- und ratlos, zudem es nicht der Erste Pfusch ist, den die Werkstatt bei meinem Auto verursacht hat. Kann ich da irgendwas gegen die Werkstatt machen. Bin seid der Reparatur auch schon wieder mindestens 80.000 km gefahren.

  • Hallo Rasun,


    Ersteinmal ist die Sache schade wie es gelaufen ist, und du solltest einen Anwalt (regional) anrufen und Ihn fragen, die Sahlage schildern vielleicht gibt es ja wenn es eine Pfuscherwerkstatt ist, eine Sammelklage bereits.


    Allerdings ist zu klären, ob die nach/durch die Reparatur aufgetretende
    Schäden im Zusammenhang mit der Reparatur stehen. Dies wird im Zweifel
    nur ein Gutachter beurteilen können.




    Sind die auftretenden Mängel durch die Werkstatt verursacht worden,
    haben Sie einen Anspruch auf kostenloses Beheben. Weigert sich die
    Werkstatt mahnen Sie die kostenlose Reparatur schriftlich an und setzen
    der Werkstatt eine Frist. Danach befindet sich die Werkstatt in Verzug
    und Sie könen alle weiteren anfallenden Kosten sich ersetzen lassen.


    Einige Gerichte gehen aber auch von einer Umkehrung der Beweislast aus
    (z. Bsp. Landgericht Bonn, Urteil vom 19.10.2005, Az.: 5 S 154/05), d.h.
    die Werkstatt muss beweisen dass kein Fehler gemacht wurde. Diese
    Rechtsansicht hat sich jedoch (noch) nicht durchgängig
    durchgesetzt,sodass du dich darauf nicht allein verlassen solltest.




    Du trägst dabei ein finanzielles Risiko für den Fall das das Gericht eine andere Entscheidung fällt.



    Du musst ja hoffentlich, ene Rechnung erhalten haben damals. Beim Einbau eines neues Stoßdämpfers muss dieser gelistet werden, da du diesen ja auch bezahlt. Meistens mit Artkl oder Seriennummer. Anhand dieser Rechnung kannst du ggf. eine Mängelhaftung auch nach 2 Jahren festmachen- Umkehrschluss!!! Es ist erst nach zwei Jahren ein Defekt aufgetreten d.h die Gegenseite wird auf Verschleiß plädieren.


    Allem in Allem, Rechnung mit Teil wäre der erste Schritt. (Direkt oder später mit Anwalt)
    Zur Werkstatt das Bemängel "Aufgrend euerer Mangelhaften Reparatur" Schritt Zwei
    -Wenn Diese bis dann nicht einlenkt-
    Schritt Drei - Gutachten anrufen Schildern der Sachlage hören wie er reagiert, einladen und anhand eines für dich positiven Gutachtens kannst du eine Klage anstreben