Lenkungsspiel, EuroPlus-Garantie mit KW-Fahrwerk

  • Hallo,


    mal ne Frage an Euch, vielleicht habt Ihr hier Erfahrungen.
    Ich habe im Ende Mai 2015 meinen Dicken (112.000km) bei einem BMW Händler (ca. 350km entfernt) gekauft.
    Nach zwei bis drei Monaten habe ich das extrem weiche Fahrwerk (xDrive) und ein nerviges Lenkradspiel
    mit Klackern bei Wechsellenkbewegungen bei Langsamfahrt und im Stand bei einem örtlichen Händler bemängelt.


    Der :) teilte mir mit, daß das Fahrwerk einwandfrei sei und das Geräusch und das leichte Spiel in der Lenkung normal sei.


    Das mit dem weichen Fahrwerk habe ich inzwischen mit einem KW V3 gelöst ... fährt sich einfach klasse.
    Das Geräusch und das Spiel habe ich das Gefühl ist fast noch schlimmer geworden. Ich habe jetzt wieder einen Termin
    beim örtlichen :) gemacht um das nochmal prüfen zu lassen. Ich habe eine 3 jährige EuroPlus Garantie (1 Jahr vom Händler,
    2 Jahre extra) abgeschlossen. Ich habe jetzt ein bisschen Angst, dass sich die EuroPlus eventuell quer stellt, und sagen
    am Fahrwerk wurde modifiziert und deshalb bezahlen sie nichts. Könnte das passieren?


    Viele Grüße
    Robert

    Seit Januar 2020 unterwegs mit einem 330d (F31)

  • könnte und wird sehr wahrscheinlich auch so passieren wenn das fahrwerk nicht von BMW eingebaut wurde.


    deswegen "basteln" die meisten erst nach ablauf der garantie an ihren eimern rum.

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    If it makes you happy it doesn't have to make sense to anybody else!

    Meguiar's Fanboy

  • Da ich selber Erfahrung mit der PremiumSelection und Garantie machen durfte bzw. musste:
    - Erster Ansprechpartner ist immer der Händler, wo man gekauft hat, da in der Pflicht zur Gewährleistung.
    - Der hat das Recht und Pflicht zur Nachbesserung und kann dann ggf. die EuroPlus mit ins Boot nehmen.
    - Bei gravierenden Problemen bzw. wenn das Fahrzeug nicht mehr zum verkaufenden Händler bewegt werden kann, kann man auch zum lokalen Händler fahren.
    - Dieser muss dann aber zwingend vor irgendwelchen Arbeiten mit dem verkaufenden Händler Kontakt aufnehmen und abklären, ob dieser die Arbeiten selber durchführen kann und möchte.
    - Sollte der lokale Händler selber reparieren wollen und die EuroPlus bezahlen, so muss der verkaufenden Händler zwingend sein Einverständnis auch der EuroPlus gegenüber abgeben, sonst besteht die Gefahr, dass die EuroPlus nicht leistet und der verkaufenden Händler ebenfalls raus ist.
    - Dies gilt in der Gewährleistungszeit, sprich ein Jahr nach Kauf.
    - Danach greift nur noch die EuroPlus, hat aber diverse Ausschlüsse, insbesondere was Selbstbeteiligung und z.B. Betriebsstoffe oder Verschleiß angeht. Deshalb sollte man die EuroPlus immer erst dann einschalten, wenn die anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.


    Wichtig wäre daher in deinem Fall, wann du gekauft hast, sprich ob noch Gewährleistung besteht und wer das Fahrwerk verbaut hat.


  • Steht alles in der Einleitung:


    Zitat

    Hallo,


    mal ne Frage an Euch, vielleicht habt Ihr hier Erfahrungen.
    Ich habe im Ende Mai 2015 meinen Dicken (112.000km) bei einem BMW Händler (ca. 350km entfernt) gekauft.


    Erste Hälfte der Gewährleistung also noch so gerade eben (danach Beweislastumkehr).
    EuroPlus dürfte >100.000km nicht mehr so viel beisteuern (hab die Aufteilung gerade aber auch nicht im Kopf).


    Aber dafür hat man ja Google: https://www.bmw.de/dam/brandBM…ownload.1392738483789.pdf

  • Selbstbeteiligung des Garantienehmers.
    1. Für einen Schadensfall während der Laufzeit der
    EUROPlus Garantie gemäß Satz 1 des Abschnitts
    „Dauer der Garantie“ dieser Garantiebedingungen
    gilt Folgendes:


    Unter die Garantie fallende Materialkosten werden
    nach der unverbindlichen Preisempfehlung des
    Herstellers bestimmt und sind, ausgehend von der
    Betriebsleistung der beschädigten Bauteile zum
    Zeitpunkt der Reparatur, im Höchstfall wie folgt
    erstattungsfähig:


    - Bis 100.000 km 100 %
    - Bis 120.000 km 90 %
    - Bis 140.000 km 80 %
    - Bis 160.000 km 70 %
    - Bis 180.000 km 60 %
    - Über 180.000 km 50 %


    Den Differenzbetrag trägt der Garantienehmer als
    Eigenanteil („Eigenanteil für Materialkosten“).



    2. Für einen Schadensfall während einer möglichen
    Laufzeitverlängerung der EUROPlus Garantie
    gemäß Satz 2 des Abschnitts „Dauer der Garantie“
    dieser Garantiebedingungen gilt Folgendes:


    a) Es gilt ein Selbstbehalt für Lohn- und Mat erial
    kosten von EUR 250,00 pro Schadensfall,
    d. h., der Garantienehmer trägt die tatsächlich
    entstandenen Lohn- und Materialkosten bis zu
    einem Betrag von maximal EUR 250,00 selbst.


    b) Übersteigt der sich nach Ziffer 1 ergebende
    Eigenanteil für Materialkosten einen Betrag von
    EUR 250,00, so entfällt der Selbstbehalt gemäß
    Ziffer 2. a), und der Garantienehmer trägt diesen
    Eigenanteil für Materialkosten.

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    Meguiar's Fanboy

  • Das Problem ist wohl auch, dass das Problem noch während der Gewährleistung aufgetreten ist und jetzt aber keine Gewährleistung mehr besteht.


    Da muss man zur Not so hartnäckig sein, dass das Ganze als Gewährleistungsfall anerkannt wird, auch wenn die Beseitigung erst später erfolgt.

  • Ich habe mit dem Verkäufer des Fahrzeugs Kontakt aufgenommen.
    Dieser meinte ich sollte zu einem BMW Vertragshändler in meiner Nähe fahren und eine
    Schadenfeststellung, einen Kostenvoranschlag und eine Anfrage bei der EuroPlus machen.


    Dies bezüglich war mir die Vorgehensweise eigentlich schon klar, ich habe nur etwas bedenken,
    dass der örtliche :) bei der EuroPlus bzw. dem Verkäufer angibt, dass hier ein KW Fahrwerk verbaut ist.


    Vorteil ist eigentlich nur, dass ich schon vor dem Einbau des Fahrwerks in der Werkstatt war und das
    Lenkspiel (vielleicht ist es auch normal) bemängelt habe.


    Das Fahrwerk wurde übrigens bei einem KW Motorsportpartner (wwmotorsport) verbaut.


    VG
    Robert

    Seit Januar 2020 unterwegs mit einem 330d (F31)

  • Nur als kleiner Tipp: Auch die KW Händler und KW Performance Partner müssen nicht immer alles richtig machen.


    Bei meinem ehemaligen E46 wurden beim Einbau bei einem KW Performance Partner die Koppelstangen meines KW V2 unter Spannung eingebaut, zumindest hatte dies KW behauptet, nachdem nach einem halben Jahr alle Gummis an den Koppelstangen gerissen sind und Wasser eingedrungen war. Und dann gab es ein schönes Ping-Pong zwischen Werkstatt und Hersteller, wer Schuld sei und ich war der leidtragende Dumme dazwischen.


    Und der antragstellende BMW Händler wird natürlich das KW Fahrwerk erwähnen, wenn der Verdacht besteht, dass der Einbau etwas damit zu tun haben könnte. Und dann stehst du da und müsstest beweisen, dass der Fehler bereits vorher bestanden hatte. Nach meiner Einschätzung wird es aber nicht reichen, nur zu behaupten, dass die Geräusche schon vorher da waren, wenn es vorher keine Fehlersuche und damit -ursache gab.